Kontrollen in Lebensmittelbetrieben
13.03.2015

Rechtliche Grundlagen

Ein engmaschiges und weit verzweigtes Netz an gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien schützen den Verbraucher vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie vor Täuschung und Irreführung.

Zentrales Dach- und Rahmengesetz ist auf europäischer Ebene die Lebensmittel-RahmenVO (VO (EG) 178/2002) die in in Deutschland im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ins nationale Recht umgesetzt wurde.
Zahlreiche Rechtsverordnungen regeln die einzelnen Bereiche, wie z. B. die Zulassung und Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und Allergenen Stoffen, die Höchstmengen für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen bzw. bei Abgabe von loser Ware.

Zu den Rahmenverordnungen wird das EU-Hygienepaket (mit den Verordnungen: VO (EG) 852/2004, VO (EG) 853/2004, VO (EG) 2073/2005) heran gezogen.
Diese wurden in der LebensmittelhygieneVO (LMHV) und der Tierischen LM-HygieneVO (TierLMHV) in die nationale Gesetzgebung umgesetzt.

Zur Ahndung von Verstößen gegen oben aufgeführten Rechtsvorschriften wird durch die Vollzugsbehörden unter anderem die
Lebensmittelrechtliche Straf- und BußgeldVO (LMRStrafVO) heran gezogen.

Hinzu kommt eine Fülle EG-rechtlicher Vorschriften; sie garantieren die Rechtseinheit im europäischen Binnenmarkt.

 
Was wird kontrolliert? 

Die Beamten der Lebensmittelüberwachung kontrollieren die Einhaltung der Betriebshygiene in allen Betrieben in denen Lebensmittel Hergestellt, Verarbeitet und/oder an Verbraucher abgegeben werden.
Hierzu gehören unter anderem Gaststätten, Metzgereien, Bäckereien, Lebensmittelmärkte, Marktstände und sonstige Verkaufsstellen, aber auch Schul- und Kindergartenverpflegung.
Die Kontrollen finden turnusmäßig oder auf besonderen Anlass statt (z.B. bei Neueröffnung, Bürgerbeschwerden).

Ebenso werden öffentliche Veranstaltungen wie Feste oder Märkte kontrolliert. 
 
 



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