Probeentnahmen
13.03.2015

Allein im Landkreis Aschaffenburg werden im Jahr mehr als 1000 Proben (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Spielwaren) entnommen. Der größte Teil davon sind sogenannte Planproben, diese Proben werden vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) angefordert.

Des weiteren werden von Verbrauchern vorgebrachte Beschwerdeproben sowie vom den Lebensmittelkontrolleuren nach eigener Entscheidung entnommene Verdachts-, Vergleichs- und Nachproben der Untersuchung und Begutachtung dem LGL zugeführt.
Verdachtsproben werden meist entnommen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zusammensetzung oder die Kennzeichnung des Lebensmittels nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder das Lebensmittel verdorben sein könnte.

An den Standorten des Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen (mit Außenstellen in Würzburg und Oberschleißheim) werden diese chemisch, veterinärmedizinisch und mikrobiologisch untersucht und begutachtet.

Proben werden in allen Bereichen der Lebensmittelkette entnommen. Dies reicht von Erzeugerbetreib bzw. Hersteller über den Groß- und Einzelhandel bis zum Gastronomiebetrieb oder zum Verkauf in Imbisseinrichtungen. Aber auch in Kantinenbetreiben und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.

Annähernd 90% der entnommenen Proben sind Lebensmittelproben. Sie werden auf die Zusammensetzung, die verwendeten Zusatzstoffe sowie deren Deklaration, die Genusstauglichkeit, die Einhaltung gesetzlicher Mindest- und Höchstwerte, Pestizid- und Strahlenbelastung, Belastung mit Antibiotika und eventuelle Keimbelastung untersucht.

Ein weiterer bedeutender Teil der Proben sind die Bedarfsgegenstände. Diese reichen von Tellern und Tassen über Kinderspielzeug bis zu Unterwäsche und Schuhen. Hinzu kommen Proben von kosmetischen Mitteln, hier reicht die Palette von Zahncreme über Shampoo und Hautcreme bis zu Nagellack und Haarfärbemitteln.

Bedarfsgegenstände werden untersucht, um eine eventuelle nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln zu vermeiden. So könnte zum Beispiel die Glasur einer Tasse Schadstoffe an das darin befindliche Getränk abgeben oder ein Weichmacher einer Kunststoffflasche auf darin aufbewahrte Lebensmittel übergehen.

Aber nicht nur Bedarfsgegenstände die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, werden untersucht, sondern auch solche, die durch längeren Hautkontakt Schadstoffe an die Haut abgeben können (z. B. Kleidung, insbesondere Unterwäsche, Schuhe, Kissen und Bettwäsche).

Nicht zuletzt wird auch Spielzeug untersucht. Hier wird zum Beispiel überprüft, ob Lackierungen speichelecht sind oder ob sie Schadstoffe abgeben.
Kunststoff-Spielzeug wird auf Weichmacher untersucht.
Außerdem werden Spielwaren auf mögliche Verletzungsgefahr durch scharfkantige Bruchstellen oder verschluckbare Kleinteile beurteilt.


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