Umweltpreis des Landkreises Aschaffenburg

 

         Preisträger Umweltpreis 2014
             1. Preis 
                 Arbeitskreis Natur e. V.

             1. Preis
                 Umweltpreis fürs Lebenswerk
                 Norbert Kunkel


            




1. Zweckbestimmung des Preises

Die Unversehrtheit unserer Natur ist die Grundlage allen menschlichen Wohlbefindens und wirtschaftlichen Handelns. Deshalb bleibt der Schutz der Umwelt und der Lebensräume eine wichtige Zukunftsaufgabe und hat bei allen unseren Entscheidungen einen hohen Stellenwert. Eine intakte Natur ist Grundlage für Lebensqualität in unserem Landkreis und darüber hinaus. Der Umweltpreis soll Initiativen und Leistungen würdigen, die in besonderer und vorbildlicher Weise zur Erhaltung sowie Verbesserung unserer Umwelt und natürlichen Lebensgrundlagen beitragen und gleichzeitig einen Bezug zum Landkreis Aschaffenburg haben.

Entsprechend dem Umweltleitbild des Landkreises kann sich die Auszeichnung insbesondere auf folgende Bereiche erstrecken:


2. Preisempfänger


Als Preisträger kommen insbesondere Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen, (Bildungs-) Einrichtungen, Vereine, Verbände und Unter-nehmen sowie Landkreisgemeinden in Betracht.


3. Höhe


Der Umweltpreis ist insgesamt mit bis zu 5000 Euro dotiert und kann bei Vorliegen auszeichnungswürdiger Leistungen in Teilbeträgen gestaffelt an maximal drei Preisträger verliehen werden.
Zusätzlich zu dem Geldpreis wird eine Urkunde ausgehändigt.


4. Vergabe


Der Preis hat den Namen "Umweltpreis des Landkreises Aschaffenburg" und wird alle zwei Jahre – erstmals 2010 – verliehen. Vorschläge für die Preisverleihung können z. B. von Vereinen, Verbänden, Gemeinden, Behörden oder aufgrund eigener Bewerbung erfolgen. Sie sind beim Landratsamt Aschaffenburg – Umweltabteilung mit schriftlicher Begründung und anschaulichen Fotos bzw. aussagekräftigen Unterlagen (z. B. Situation vor/nach der Maßnahme) bis spätestens 31. März des Jahres der Preisverleihung einzureichen.

Die eingereichten Vorschläge werden im Landratsamt Aschaffenburg von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kreistagsfraktionen und der Verwaltung vorgeprüft und dem Umweltausschuss des Landkreises mit einer Empfehlung vorgelegt. Der Umweltausschuss trifft in nichtöffentlicher Sitzung eine endgültige Entscheidung. Die Verleihung des Umweltpreises erfolgt durch den Landrat.

Auf den Umweltpreis besteht kein Rechtsanspruch, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Diese Richtlinie wurde vom Umweltausschuss des Kreistages Aschaffenburg am 18. Juni 2009 einstimmig verabschiedet und in der Sitzung am 03.11.2011 aktualisiert.


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