Entgegennahme von Bürgerbeschwerden und Beschwerdeproben
13.03.2015

Wer beim Kauf von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln oder Spielwaren Mängel feststellt oder den Verdacht hat, dass ein Betrieb Vorschriften des Verbraucherschutzes missachtet, sollte sich zunächst an den Betriebsinhaber wenden.

Falls dennoch zu vermuten ist, dass der Betrieb den Missstand nicht beseitigt, oder eine größere Anzahl von Verbrauchern betroffen sein könnte, so sollte die amtliche Lebensmittelüberwachung eingeschaltet werden.

Werden bei der Lebensmittelüberwachung Beschwerden vorgetragen sollten diese folgende Angaben enthalten.

Beschwerden gegen Lebensmittelunternehmen
- Name und Anschrift des Betriebs
- Grund der Beschwerde
- Detaillierte Angeben zu den Feststellungen
- Zeit und Datum der Feststellungen

Beschwerden gegen Produkte
- Produktbezeichnung
- Grund der Beschwerde (z. B. Verderb, gesundheitliche Gefahr, qualitative Abweichungen, usw.)
- Kaufdatum
- Kaufnachweis (z. B. Kassenzettel)
- Umgang/Lagerung des Produktes
- Gab es Erkrankungen (z. B. Erbrechen, Fieber, etc.)?
- Sind mehrere Personen sind erkrankt?
- Wurde ein Arzt aufgesucht, gibt es ggf. ein Attest?

Zudem werden Angaben des Beschwerdeführers und ggf. eine Telefonnummer oder Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen benötigt.

Hinweis: Bei anonymen vorgebrachten Beschwerden besteht von Seiten der Behörde keine Verpflichtung zur Verfolgung der Beschwerde!
               Jedoch wird hinter datenschutzrechtlichen Vorgaben jeder Beschwerdeführer auf Wunsch anonym behandelt.

Nach Kontaktaufnahme mit der Lebensmittelüberwachung wird sich der jeweils Zuständige Kontrolleur zeitnah dem Anliegen annehmen
und entsprechende Maßnahmen einleiten. 

 


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