Hygiene auf Vereinsfesten und Veranstaltungen
13.03.2015

Durch die geltende Gesetzgebung sind öffentliche Veranstaltungen wie Märkte, Hof- und Vereinsfeste als Lebensmittelunternehmen einzustufen, wenn ein ihr Organisationsgrad und ihre Durchführung den häuslichen Bereich überschreiten und eine gewissen Kontinuität für die Durchführung besteht.

Organisatoren von Märkten, Konzerten, Vereinsfesten oder sonstigen Veranstaltungen wird die Möglichkeit geboten sich im Vorfeld der geplanten Veranstaltung über einzuhaltenden Vorschriften mit der Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu treten um offene Fragen zu besprechen.

Zudem hält die Lebensmittelüberwachung entsprechendes Informationsmaterial bereit. Diverse Merkblätter finden Sie auf unserer Formularseite.

Sollten weitere Fragen zu beantworten sein, stehen die Kontrolleure der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Aschaffenburg hierzu gerne zur Verfügung.

Hier besteht auch die Möglichkeit, benötigte Kopiervorlagen für die notwendigen Dokumentationen zu erfragen.

 

 

 

 

 

 


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