Amtliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie eine Auflistung der amtlichen Bekanntmachungen der Abteilung Umweltschutz.


Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen
nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage

Genehmigungsbescheide
 

Industrieanlagen gemäß Industrieemissions-Richtlinie
 

Sonstige öffentliche Bekanntmachungen/Veröffentlichungen
 

 

Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage

Allgemeinverfügung vom 22.08.2022

Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe

Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe

 

Industrieanlagen gemäß Industrieemissions-Richtlinie

Die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und bündelt mehrere Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen.

Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung oder weitest möglichen Verminderung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen "beste verfügbare Techniken" (BVT) anwenden.

Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in dem Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt.

Im Zusammenhang mit den E-Anlagen sind die zuständigen Behörden zu verschiedenen Veröffentlichungen verpflichtet.

 

Alle Veröffentlichungen zu den einzelnen IE-Anlagen finden Sie hier:

 

Überwachungsprogramm

Gemäß § 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Aschaffenburg sicherstellen. Im Überwachungsprogramm werden nur die im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Aschaffenburg liegenden Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL, im Anhang der 4. BImSchV, Spalte d mit „E“ gekennzeichnet) einschließlich der wasserwirtschaftlich zugeordneten Überwachung von Einleitungen nach der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) aufgeführt. Diese immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sind in Anlage 1 aufgelistet. Nicht berücksichtigt sind nach Abfallrecht bzw. Wasserrecht genehmigungsbedürftige Anlagen. Das Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Unterfranken entwickelt. Dieser Überwachungsplan ist im Internet unter www.regierung.unterfranken.bayern.de einsehbar. Die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen E-Anlagen im Landkreis Aschaffenburg, für die andere Überwachungsbehörden zuständig sind, sind Anlage 4 zu entnehmen.
  
1. Zuständigkeit und Geltungsbereich 
Das Landratsamt Aschaffenburg ist nach Art. 4 Abs. 1 BayImSchG zuständige Überwachungsbehörde für alle nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen mit Ausnahme von  

  • Anlagen der öffentlichen Versorgung zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung, ausgenommen Anlagen zum Einsatz von Biogas und von naturbelassenem Holz mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 MW, sowie für Elektroumspannanlagen der öffentlichen Versorgung mit einer Oberspannung von 220 Kilovolt oder mehr einschließlich der Schaltfelder,
  • Anlagen der öffentlichen Entsorgung zur thermischen Behandlung von Abfällen zur Beseitigung und Anlagen der öffentlichen Entsorgung zur Lagerung oder Behandlung gefährlicher Abfälle zur Beseitigung sowie
  • Tierkörperbeseitigungsanstalten und Sammelstelle
  • Anlagen, die der Aufsicht der Bergbehörde unterliegen

 im Landkreis Aschaffenburg.

2. Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung 
Das Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung der E-Anlagen ist Anlage 2 zu entnehmen. § 52a BImSchG sieht für E-Anlagen eine risikobasierte Anlagenüberwachung vor. Die Basis hierfür bildet Artikel 23 der IE-RL. Der Zeitraum zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und darf ein Jahr bei Anlagen der höchsten Risikostufe und drei Jahre bei Anlagen der niedrigsten Risikostufe nicht überschreiten. Das in Anlage 2 beigefügte Bewertungsschema wird für jede Anlage im Geltungsbereich des Überwachungsprogrammes herangezogen.

Das Bewertungsschema ist unterteilt in die Blöcke A, B und C. Zuerst werden im Block A die Anlagenkriterien anhand formaler Kriterien bewertet, die analog auch auf die vom Geltungsbereich der 13./17. BImSchV erfassten Anlagen anzuwenden sind. Insgesamt können danach 34 Punkte vergeben werden. Ab 18 Punkten wird die Anlage als Zwischenergebnis einem 1-jährigen Turnus zugeordnet und unter 18 Punkten einem 3-jährigen Turnus. Anschließend wird im Block B durch die Betreiberkriterien das in A ermittelte Zwischenergebnis angepasst. So kann beispielsweise bei Betrieben die Teilnahme an EMAS dazu führen, dass die Anlage im Endergebnis (C) im 2-jährigen Turnus (Risikostufe 2) zu überwachen ist.

Wird bei einer routinemäßigen Überwachung festgestellt, dass der Betreiber einer Anlage in schwerwiegender Weise gegen die Genehmigung verstößt, ist innerhalb von 6 Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung (nicht routinemäßige Überwachung) durchzuführen. 


3. Nicht routinemäßige Überwachung 
Eine nicht routinemäßige Überwachung ist entsprechend der jeweiligen Situation durchzuführen.
Insbesondere in folgenden Fällen kann eine „nicht routinemäßige“ Überwachung erforderlich sein: 

  • Neugenehmigung einer Anlage (im Zusammenhang mit der Abnahme)
  • durchgeführte Änderungsgenehmigung (im Zusammenhang mit der Abnahme) 
  • Anzeige nach § 15 BImSchG
  • Nichteinhaltung von Vorschriften und Genehmigungsauflagen
  • besondere Vorkommnisse wie z.B. umweltrelevante Störungen, Störfälle, Zwischenfälle
  • zur Feststellung des ordnungsgemäßen Betriebs nach der Behebung von Störungen
  • Beschwerden


Hierbei kommen im Wesentlichen folgende Maßnahmen in Frage:

  • unverzügliche Prüfung von Meldungen und Unterlagen
  • Vor-Ort-Besichtigungen
  • Prüfung und ggf. Veranlassung von Abhilfemaßnahmen
  • Information anderer betroffener Behörden

 

4. Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden
Das Landratsamt Aschaffenburg legt das Datum der Vor-Ort-Besichtigung entsprechend den Vorgaben des Überwachungsprogramms fest und lädt hierzu alle betroffenen Fachstellen ein. Die Vor-Ort-Besichtigung durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zur Überwachung der Einleitung nach IZÜV kann gleichzeitig oder möglichst zeitnah zu der Überwachung nach §§ 52 und 52a BImSchG durchgeführt werden.

5. Überwachungsbericht
Für jede routinemäßige und nicht routinemäßige Überwachung  entsprechend § 52a Abs. 3 bis 5 BImSchG ist das in Anlage 3 aufgeführte Formblatt auszufüllen. Der Überwachungsbericht ist dem Betreiber innerhalb von zwei Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung durch die Überwachungsbehörde zu übermitteln.


6. Geltungsdauer 
Dieses Überwachungsprogramm gilt zeitlich unbegrenzt. Insbesondere folgende Fälle können zur Überarbeitung des Überwachungsprogrammes führen:

  • Neugenehmigung einer Anlage
  • durchgeführte Änderungsgenehmigung
  • Anzeige nach § 15 BImSchG
  • Änderung beim Umweltmanagementsystem
  • neue Gesetzeslage
  • neue Erkenntnisse durch durchgeführte Überwachungen
  • besondere Vorkommnisse wie z.B. umweltrelevante Störungen 


7. Veröffentlichung
Das Überwachungsprogramm für IE-Anlagen ist im Internet zu veröffentlichen. Der Überwachungsbericht ist spätestens 4 Monate nach der durchgeführten Überwachung im Internet zu veröffentlichen. Die Dokumente werden schreibgeschützt im Internet veröffentlicht.


8. Anlagen zum Überwachungsprogramm
Anlage 1: Zusammenstellung der vom Landratsamt Aschaffenburg zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Unterfranken. 
Anlage 2 und 2a: Bewertungsschema  
Anlage 3: Überwachungsbericht 
Anlage 4: Zusammenstellung der im Landkreis Aschaffenburg vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind.

 

Überwachungsberichte
Adolf Zeller GmbH & Co. Poroton Ziegelwerke KG, Alzenau
Ziegelwerk in Alzenau
Hans Giesbert GmbH & Co.KG, Mömbris
Galvanik in Mömbris
Düker GmbH & Co.KGaA, Laufach
Gießerei in Laufach
Sappi Stockstadt GmbH, Stockstadt
Zellstofffabrik
Heizkraftwerk
Papierherstellung
Wiegel Großostheim Feuerzinkerei GmbH, Großostheim
Feuerverzinkerei in Großostheim
Transfertex GmbH & Co. Thermodruck KG, Kleinostheim
Rotationsdruckanlage in Kleinostheim

Umtec GmbH & Co. KG, Alzenau
Zwischenlager für gefährliche Abfälle
Behandlung gefährlicher Abfälle (im Oilmaster)
Behandlung gefährlicher Abfälle (im Schredder 1)

Kanal-Schmitt GmbH, Kleinostheim
Zwischenlager für gefährliche Abfälle
Nagel Altöl- und Sondermüllentsorgung GmbH, Laufach
Zwischenlager für gefährliche Abfälle
Heinrich Schnarr GmbH, Mainaschaff
Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen
Fußner GmbH, Großostheim
Altholzzerkleinerungsanlage
Hackschnitzel-Heizkraftwerk

CUP Recycling GmbH, Alzenau
Altholzaufbereitungsanlage
Zwischenlager für gefährliche Abfälle

Werner RC GmbH & Co. Recycling Centrum KG
Zwischenlager für gefährliche Abfälle
Altholzzerkleinerungsanlage

Mairec Edelmetallgesellschaft mbH, Alzenau
Zwischenlager für gefährliche Abfälle

Salomon-Hitburger GmbH
Herstellung von Nahrungsmittelerzeugnissen

 

Genehmigungsbescheide

Öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungs- und Änderungsbescheiden für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie

Bescheid mit Datum
und Aktenzeichen
Betreiber Vorhaben
03.03.2016
Az.: 81.5-824-1-01/15
CUP Recycling GmbH
Schäferheide
63755 Alzenau
Errichtung und Betrieb einer Abfallentsorungsanlage
in 63773 Goldbach, An der Lache
04.08.2016
Az.: 81.5-824-1-4/15
CUP Recycling GmbH
Schäferheide
63755 Alzenau
Befristeter Weiterbetrieb einer Altholz- und Bauschutt-
aufbereitungsanlage in 63755 Alzenau, Schäferheide
22.01.2018
Az.: 81.5-824-1-06/16
Salomon Hitburger GmbH
Nordring 13
63762 Großostheim
Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung
von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen
aus tierischen Rohstoffen in 63762 Großostheim,
Nordring 13


12.09.2019
Az: 81.5-824-1-4/15

CUP Recycling GmbH-
Schäferheide
63755 Alzenau

Befristeter Weiterbetrieb einer Altholz- und Bauschutt-
aufbereitungsanlage in 63755 Alzenau, Schäferheide

Für die Anlage ist maßgeblich das aktuelle BVT-Merkblatt
Schlussfolgerung Abfallbehandlungsanlagen (2018)


22.04.2020
Az.: 81.5-824-1-6/18

 

Nagel Altöl- und Sondermüll-
entsorgung GmbH
Im Gewerbegebiet 8
63846 Laufach

Erteilung einer Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Erhöhung
der Lagerkapazität um 95 m³ auf 211 m³ und der Durchsatzmenge
von 17 t/d auf 60 t/d

Für die Anlage ist maßgeblich das aktuelle BVT-Merkblatt
Schlussfolgerung Abfallbehandlungsanlagen (2018)

10.07.2020
Az.: 81.5-824-1-02/19

Heraeus Quarzglas GmbH & Co.KG
Quarzstr. 8
63450 Hanau


Errichtung und Betrieb nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG einer
Plasma- und MCVD-Anlage zur Herstellung von dotiertem
Quarzglas am Standort Reinhard-Heraeus-Ring 29 in
63801 Kleinostheim

Für die Anlage ist maßgeblich das BVT-Merkblatt:
„Herstellung anorganischer Spezialchemikalien“; Stand: 26.03.2015

 

07.09.2020
Az.: 81.5-824-1-01/20

CUP Recycling GmbH
Schäferheide
63755 Alzenau

Antrag der Firma CUP Recycling GmbH, Schäferheide,
63755 Alzenau auf Er-teilung einer Änderungsgenehmigung nach
§ 16 BImSchG i.V.m. § 10 BImSchG für den Standort An der Lache,
63773 Goldbach, FlNr. 5373 der Gemarkung Goldbach

Für die Anlage ist maßgeblich das aktuelle BVT-Merkblatt
Schlussfolgerung Abfallbehandlungsanlagen (2018)

02.03.2022
Az.: 51.5-824-1-01/21

Sappi Stockstadt GmbH
Obernburger Straße 1 - 9
63811 Stockstadt


Betrieb verschiedener immissionsschutzrechtlich genehmigungs-
bedürftiger Anlagen einschl. Nebeneinrichtungen in 63811 Stockstadt, Obernburger Straße 1-9

- Aktualisierung der Genehmigungsauflagen gemäß den
  BVT-Schlussfolgerungen Zellstoff- und Papiererzeugung sowie
  Großfeuerungsanlagen nach der 13. BImSchV


08.03.2023
Az.: 51.2-824-1-01/19

 

Wiegel Großostheim Feuerverzinken GmbH
Bauhofstraße 21
63762 Großostheim


Antrag der Wiegel Großostheim Feuerverzinken GmbH,
Bauhofstraße 21, 63762 Großostheim auf Erteilung einer Änderungs-
genehmigung nach § 16 BImSchG

Für die Anlage ist maßgeblich das BVT-Merkblatt: „Ferrous
Metals Processing Industry“; Stand: Dezember 2001


03.03.2023
Az.: 51.2-824-1-11/21

Mairec Edelmetallgesellschaft mbH
Siemensstraße 20
63755 Alzenau

Antrag der Mairec Edelmetallgesellschaft mbH, Siemensstraße 20,
63755 Alzenau auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Edelmetall-Scheidung/Raffination von Nichteisenmetallen am Standort Marie-
Curie-Straße 15, 63755 Alzenau

Für die Anlage ist maßgeblich das BVT-Merkblatt für die Nichteisenmetallindustrie vom 13.06.2016

 

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

 

sonstige öffentliche Bekanntmachungen/ Veröffentlichungen

  Veröffentlichungsdatum:

Bekanntmachung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 24.02.2022
Antrag der Firma INRO Industrierohstoffe GmbH, Leiderer Straße 12, 63811 Stockstadt auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG i.V.m. § 19 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung, Behandlung und zum Umschlag von Abfällen am Standort Hahnenkammstraße 2, 63811 Stockstadt

25.02.2022

Bekanntmachung des Landratsmtes Aschaffenburg vom 04.08.2022
Antrag der Mairec Edelmetallgesellschaft mbH, Siemensstraße 20, 63755 Alzenau auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Edelmetall-Scheidung/Raffination von Nichteisenmetallen am Standort Marie-Curie-Straße 15, 63755 Alzenau

04.08.2022

Bekanntmachung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 20.10.2022
Antrag der Mairec Edelmetallgesellschaft mbH, Siemensstraße 20, 63755 Alzenau auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Edelmetall-Scheidung/Raffination von Nichteisenmetallen am Standort-Marie-Curie-Straße 15, 63755 Alzenau
Entfall des Erörterungstermines

20.10.2022
Bekanntmachung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 24.11.2022

Anzeige der Fa. Heraeus Quarzglas GmbH & CO.KG für die Errichtung zweier Gasflaschenboxen zur Lagerung von Gasflaschen und zur Acetylenversorgung am Geb. 191 am Standort Reinhard-Heraeus-Ring 29, 63801 Kleinostheim
nach § 23a BImSchG – Öffentliche Bekanntmachung des behördlichen Prüfungsergebnisses

24.11.2022

Bekanntmachung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 23.03.2023
Antrag der Wiegel Großostheim Feuerverzinken GmbH auf Erteilung einer Änderungs-genehmigung einer Feuerverzinkungsanlage nach § 16 Abs. 1 BImSchG am Standort Bauhofstraße 21, 63762 Großostheim, Fl. Nr. 15175/8 der Gemarkung Großostheim

23.03.2023
Bekanntmachung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 23.03.2023

Antrag der Mairec Edelmetallgesellschaft mbH, Siemensstraße 20, 63755 Alzenau auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Edelmetall-Scheidung/Raffination von Nichteisenmetallen am Standort Marie-Curie-Straße 15, 63755 Alzenau

23.03.2023

Bekanntmachung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 28.11.2023
Antrag der Verbio Retail Germany GmbH auf Erteilung einer Genehmigung nach
§ 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Tankstelle zur Abgabe von Liquefied Natural Gas (LNG) am Standort Kleinostheim, Mainparkstraße 18, Fl.-Nr. 1176 in der Gemarkung Kleinostheim

 

11.12.2023

Bekanntmachung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 12.03.2024
Antrag der Gemeinde Laufach, Raiffeisengasse 4, 63846 Laufach, auf Erteilung einer abfallrechtlichen Plangenehmigung zum Weiterbetrieb mit Überhöhung der bestehenden Inertabfalldeponie (Erdaushub) der Deponieklasse 0 auf den Grund-stücken Fl.Nrn. 4200, 4224, 4225, 4226, 4227 und 4227/1 der Gemarkung Laufach

 

21.03.2024

 

Kontakte

Landratsamt Aschaffenburg
Telefon: 06021/394-0
Telefax: 06021/394-999
Poststelle@Lra-ab.bayern.de

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Formulare

Sitzungstermine

An diesen Tagen finden die Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse statt:

Sitzungen des Kreistags

Beschlüsse

Die Beschlüsse des Kreistags und der Ausschüsse finden Sie hier:

Beschlüsse