Denkmalschutz
Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Baudenkmäler können bauliche Anlagen aller Art sein, wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Stadtmauern, Bürgerhäuser, Scheunen, sogar Brücken, Industrieanlagen, Flurkreuze, Marterl (Bildstöcke) und Grenzsteine.
Zu den Denkmälern zählen auch Ensembles (eine Gruppe von Gebäuden, die ein historisches Orts-, Platz- oder Straßenbild darstellen) und die Bodendenkmäler aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit sowie historische Gartenanlagen, technische Denkmäler, historische Ausstattungsstücke und bewegliche Denkmäler.
Alle bisher bekannten Baudenkmäler sind in Verzeichnisse eingetragen. Da diese Denkmallisten, die bei Gemeinden und Landratsämtern eingesehen werden können, nur nachrichtlichen und keinen abschließenden Charakter haben, können auch noch nicht eingetragene Objekte Denkmaleigenschaft besitzen.
Zur Zeit sind in der Bayerischen Denkmalliste ca. 100.000 Baudenkmäler und ca. 900 Ensembles eingetragen.
Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Denkmaleigentümer verpflichtet, ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist. Wer Eigentümer eines Baudenkmals ist, trägt damit Verantwortung auch für die Allgemeinheit.
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