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Sozialer Wohnungsbau


Im Rahmen der verfügbaren Mittel helfen Bund, Länder und Gemeinden bei der Eigentumsbildung im Wohnungsbau und bei der Anpassung an behindertengerechte Belange.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Art und Umfang der öffentlichen Förderung im Sozialen Wohnungsbau sind in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich. Die verschiedenen Förderungswege für Eigentumsmaßnahmen orientieren sich nach Anzahl und Größe der Zimmer, der Wohnfläche sowie der Haushaltsgröße und dessen Gesamteinkommen, welches eine vorgeschriebene Einkommensobergrenze nicht überschreiten darf. Kinderreiche Familien, jungverheiratete Ehepaare, Schwerbehinderte und Schwerbeschädigte werden hinsichtlich der Einkommensgrenze und der förderungsfähigen Wohnflächen besonders berücksichtigt.

Das zu fördernde Objekt muss den technischen Anforderungen, Vorschriften und Auflagen gerecht werden.

Die Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung bestehen u. a. aus:

  • dem Einsatz von staatlichen Baudarlehen
  • Zuschüssen für Haushalte mit Kindern
  • Zinsverbilligten Zusatzdarlehen in Ergänzungsprogrammen und
  • Leistungsfreien Darlehen für die Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Behinderung

Vom Landratsamt erhalten Sie Auskünfte über die derzeit gültigen Förderungswege. Dieses Amt nimmt auch die Anträge auf Förderung entgegen. Die Antragsformulare sind im Landratsamt erhältlich.

Wenn vor Genehmigung mit dem Bau begonnen bzw. das Objekt gekauft wurde, scheidet eine öffentliche Bauförderung grundsätzlich aus.
Bevor die Finanzierung des Bauvorhabens durch Eigen- und Fremdmittel abgeschlossen ist, lassen Sie sich vom Landratsamt (Arbeitsbereich Sozialer Wohnungsbau) beraten, ob und in welcher Höhe die Beantragung eines staatlichen Baudarlehens für Ihr Bauvorhaben möglich ist und ob im Förderungsfall die monatlichen Belastungen aus Zinsen, Tilgungen (Rückzahlung der Darlehen in Teilbeträgen) und Bewirtschaftungskosten des Gebäudes tragbar sind.

Beratungsgespräche sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich (Tel. 06021 394 442).

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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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