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Gaststättenrecht

Gaststättenerlaubnis
Allgemein Das Betreiben einer Schank- und Speisewirtschaft oder eines Beherbungsbetriebes bedarf einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.Ein Gaststättengewerbe betreibt,wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht ... weiter
Aufsicht über Gaststättenbetriebe
Das Landratsamt Aschaffenburg prüft bei der Antragstellung für eine Gaststättenerlaubnis die persönlichen und räumlichen Bedingungen unter denen ein Gastwirtsbetrieb betrieben werden soll (siehe Erlaubnis).Die Lebensmittelüberwachung überwacht vor allem die ... weiter
Verbraucherschutz-Beschwerden
Das Landratsamt Aschaffenburg ist in erster Linie für den gesundheitlichen Verbraucherschutz da.Bei Beschwerden über schlechte Hygieneverhältnisse in einem Gaststättenbetrieb bitten wir um umgehende Benachrichtigung der Lebensmittelüberwachung. Die ... weiter
Informationen für Gastwirte und sonstige Interessierte
Für alle Gaststättenbetreiber und Existenzgründer, die an einem Einstieg in das Gaststättengewerbe interessiert sind, gibt es von folgenden Vereinen und Institutionen ein umfangreiches Informationsangebot: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband ... weiter
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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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