Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung ist zum Schutz des Verbrauchers da!
Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften in der Herstellung und im Verkehr mit
- Lebensmitteln,
- Kosmetika,
- Tabakerzeugnissen und
- Bedarfsgegenständen
eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften abgestellt und geahndet werden.
Nicht nur Lebensmittel, sondern auch Tabakwaren, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände (das sind Dinge des täglichen Gebrauchs von der Zahnbürste bis zu Haushaltschemikalien und Spielzeug) unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Nicht verkauft werden dürfen auch Waren, die infolge ihrer Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen können.
Die Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung umfasst folgende Aufgabenbereiche:
- Hygienekontrollen in Betrieben
- Probeentnahmen nach Probeplänen (Monitoring)
- Entgegennahme von Beschwerdeproben von Verbrauchern
- Beratung zu Fragen der Betriebshygiene
Kontakt
Bezirkseinteilung der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Aschaffenburg
Merkblatt: Hygiene auf Festen und Veranstaltungen
Merkblatt: Hygienesicherung in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen
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