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Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachung ist zum Schutz des Verbrauchers da!

Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften in der Herstellung und im Verkehr mit

  • Lebensmitteln,
  • Kosmetika,
  • Tabakerzeugnissen und
  • Bedarfsgegenständen 

eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften abgestellt und geahndet werden.

Nicht nur Lebensmittel, sondern auch Tabakwaren, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände (das sind Dinge des täglichen Gebrauchs von der Zahnbürste bis zu Haushaltschemikalien und Spielzeug) unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Nicht verkauft werden dürfen auch Waren, die infolge ihrer Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln eine Gesundheitsgefährdung hervorrufen können.

Die Tätigkeit der Lebensmittelüberwachung umfasst folgende Aufgabenbereiche: 

Kontakt
Bezirkseinteilung der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Aschaffenburg

Merkblatt: Hygiene auf Festen und Veranstaltungen

Merkblatt: Hygienesicherung in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen

Standard Ansicht Ansicht mit dunklem Hintergrund Ansicht mit hellem Hintergrund

Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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