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Förderung der Jugendarbeit in sportlichen und kulturellen Vereinen

Nach den Richtlinien vom 7. Juli 1993, in der Fassung vom 03.12.2007 erhalten folgende Vereine jährlich einen Zuschuss von 5,70 € für jedes Mitglied bis zum Alter von 27 Jahren:

Sport-, Gesang-, Musik-, Wander-, Trachten-, Heimat- und Geschichtsvereine.

Gefördert werden nur solche Vereine, die ihren Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und

in das Vereinsregister eingetragen sind

oder

einem Dachverband angehören.

Maßgebend ist der Mitgliederstand am 31.12. des Vorjahres oder am 01.01 des laufenden Jahres.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch formlosen Antrag. Dem Antrag soll eine Mitgliederliste mit dem Geburtsdatum der Jugendlichen beigefügt werden. Bei Mitgliedsvereinen des Bayerischen Landessportverbandes wird dieser Zuschuss ohne Antrag von Amtswegen überwiesen.

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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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