Förderung der Jugendarbeit in sportlichen und kulturellen Vereinen
Nach den Richtlinien vom 7. Juli 1993, in der Fassung vom 03.12.2007 erhalten folgende Vereine jährlich einen Zuschuss von 5,70 € für jedes Mitglied bis zum Alter von 27 Jahren:
Sport-, Gesang-, Musik-, Wander-, Trachten-, Heimat- und Geschichtsvereine.
Gefördert werden nur solche Vereine, die ihren Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und
in das Vereinsregister eingetragen sind
oder
einem Dachverband angehören.
Maßgebend ist der Mitgliederstand am 31.12. des Vorjahres oder am 01.01 des laufenden Jahres.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch formlosen Antrag. Dem Antrag soll eine Mitgliederliste mit dem Geburtsdatum der Jugendlichen beigefügt werden. Bei Mitgliedsvereinen des Bayerischen Landessportverbandes wird dieser Zuschuss ohne Antrag von Amtswegen überwiesen.
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