Schülerbeförderung
Die Fahrtkosten können nur bis zur nächstgelegenen Schule getragen werden.
Diese ist die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten erreicht werden kann.
Bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 werden die Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule in voller Höhe übernommen, in der Regel durch die Bereitstellung einer Schülerfahrkarte für die öffentlichen Verkehrsverbindungen zur Schule.
Diese ist die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten erreicht werden kann.
Bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 werden die Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule in voller Höhe übernommen, in der Regel durch die Bereitstellung einer Schülerfahrkarte für die öffentlichen Verkehrsverbindungen zur Schule.
Antragsformular (Der neue überarbeitete Erfassungsbogen für das Schuljahr 2012/2013 steht hier ab Mitte März 2012 zum downloaden bereit)
Ab Jahrgangsstufe 11, bzw. bei Berufsschülern im Teilzeitunterricht können grundsätzlich nur noch die Fahrtkosten zurückerstattet werden, die den Betrag von 395,00 €/Schuljahr übersteigen.
Die Fahrtkostenrückerstattung muß hierbei gegen Vorlage aller benötigten Fahrausweise zum Schulbesuch am Schuljahresende beantragt werden, spätestens jedoch bis zum 31.Oktober für das jeweils vorangegangene Schuljahr. Die Antragsformulare zur Fahrtkostenrückerstattung liegen im Sekreteriat der Schulen bereit oder können telefonisch beim Landratsamt Aschaffenburg angefordert werden.
Die Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule für Schüler ab Klasse 11 und für Berufsschüler im Teilzeitunterricht werden weiterhin in voller Höhe übernommen, wenn ihr Unterhaltsleistender für mindestens drei Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht oder wenn der Schüler aufgrund einer dauernden Behinderung auf die Beförderung zur Schule angewiesen ist.
Im Landratsamt Aschaffenburg stehen Ihnen folgende Mitarbeiter für Rückfragen gerne zur Verfügung:
Halbleib Jochen 06021/394-300, Zimmer-Nr. 1.45
Hagenlocher Vera 06021/394-322, Zimmer-Nr. 1.44
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