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Einbürgerung
 
Als Ausländer mit längerem Aufenthalt in Deutschland haben Sie sicherlich schon an eine Einbürgerung gedacht. Vielleicht haben Sie sich darüber schon informiert. Auf den folgenden Seiten werden wir Ihnen einige wichtige Hinweise zur Einbürgerung geben und Ihnen Ihre Entscheidung dazu erleichtern.

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen drei unterschiedliche Rechtswege:
 
 

 
Was bedeutet eine Einbürgerung?
Mit der Einbürgerung erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit - mit allen Rechten und Pflichten eines Deutschen. Sie haben dadurch sicherlich viele Vorteile, in Bezug auf ihren bisherigen Heimatstaat aber evtl. auch einige Nachteile. Vergleichen Sie und lassen Sie sich beraten. 
 
Wieviele Pflichten haben Sie bisher?
Sie benötigen einen Aufenthaltstitel mit einer Arbeitserlaubnis. Sie müssen rechtzeitig eine Verlängerung beantragen und dafür Gebühren bezahlen. Sie haben Nachweise zu erbringen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Sie über eine angemessene Unterkunft verfügen. 
 
Worauf müssen Sie bisher verzichten?
Wenn Sie kein EU-Bürger sind, können Sie in viele Länder nicht ohne weiteres einreisen. Bei längeren Aufenthalten im Ausland kann Ihr Aufenthaltstitel auch verloren gehen. Sie können nicht an Wahlen teilnehmen, nicht gewählt werden und haben weniger politische Mitwirkungsrechte als Deutsche. Sie besitzen nicht die vollen Grundrechte. Die sozialen Rechte sind teilweise geringer. 
 
Was bringt Ihnen die Einbürgerung?
Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel mehr. Vorsprachen beim Ausländeramt und der Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes entfallen. Sie können frei ausreisen und wiederkehren. In viele Länder, insbesondere in der EU, können Sie frei und ohne Visum einreisen. Sie haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen dazu keine Arbeitserlaubnis. Sie haben das Recht auf freie Berufswahl, auch Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und die freien Berufe stehen ihnen offen. 
  
Welche konkreten Vorteile haben Sie?
Als Deutsche/r genießen Sie Freizügigkeit in der Bundesrepublik. Ihre Kinder erwerben durch Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und werden zugleich EU - Bürger mit allen Konsequenzen. Der Familiennachzug wird sehr erleichtert, das Aufenthaltsrecht Familienangehöriger wird schneller verfestigt und die Einbürgerung von Ehegatten und Kindern wird vereinfacht. Sie erwerben aktives und passives Wahlrecht, können also wählen und gewählt werden:
bei Bundestags- und Landtagswahlen, bei der Wahl zum Europäischen Parlament, und bei Wahlen in Gemeinde und Landkreis. Sie stimmen ab bei Volks- und Bürgerentscheid. In Ehrenämter (bei Gerichten, Behörden und Gemeinden) können Sie berufen werden. 
 
Was verbessert sich dadurch noch?
Soziale Leistungen sind leichter zugänglich. Wenn Sie einmal Sozialhilfe benötigen, hat das keine Folgen für Ihr Aufenthaltsrecht. Als Deutsche/r können Sie Familienbeihilfe und Landeserziehungsgeld beanspruchen. Bei der Ehescheidung kommt regelmäßig deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung, mit allen Folgen (z.B. Versorgungs- und Zugewinnausgleich), in vielen Fällen also eine wesentliche Verbesserung gerade für Frauen. 
 
Welche Nachteile sind zu bedenken?
Die Einbürgerung kann Nachteile bringen, die Sie zuvor bedenken und abwägen sollten. Sie verlieren die staatsbürgerlichen Rechte Ihres Heimatstaates mit der Zugehörigkeit, haben eventuell Nachteile bei Besuchsreisen. Die zivilrechtliche Situation im Heimatland, etwa im Erbfall oder bei Grundbesitz, kann ungünstiger sein. Nachteile sind auch für ein Studium oder eine Ausbildung im Heimatland möglich. Der Aufenthalt im Heimatland kann von einer Aufenthaltsgenehmigung und bestimmten Voraussetzungen abhängig sein. In der deutschen Sozialversicherung entfallen spezielle Möglichkeiten für Ausländer, wie etwa eine Beitragserstattung. 
 
Welche Pflichten übernehmen Sie?
Sie müssen sich zur Bundesrepublik Deutschland und zum Grundgesetz bekennen und sind verpflichtet, sich an die Rechtsordnung zu halten.
Eingebürgerte Männer unterliegen der deutschen Wehrpflicht und werden auch grundsätzlich wie Deutsche von Geburt zum Wehrdienst bzw. Zivildienst herangezogen. Über Einzelheiten und Ausnahmen dazu gibt das Kreiswehrersatzamt nähere Auskünfte.  
 

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