Sonderregelungen
Haushaltshilfen
Zur Entlastung von privaten Haushalten bei der Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen (nachgewiesene Pflegestufe 1 - 3) können Hilfskräfte aus Polen, der slowakischen Republik, Slowenien, der tschechischen Republik, Ungarn, Bulgarien und Rumänien für eine bis zu dreijährige versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung als Haushaltshilfen angeworben werden. Die Haushaltshilfen dürfen ausschließlich hauswirtschaftliche Arbeiten verrichten und keine pflegerischen Tätigkeiten im Sinne der Pflegeversicherung ausüben.
Nähere Informationen zum Anwerbeverfahren erhalten Sie der örtlichen Arbeitsagentur
Duldungen
Duldungen
Die Duldung ist die zeitweise Aussetzung der Abschiebung. Ist die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich, wird sie erteilt. Sie kann erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.
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