LandkreisOnline         Kreisorgane         Bildung, Sport u. Kultur         Gesundheit/Soziales         Abfall/Umwelt         Bau/Gewerbe/Sicherheit         Wirtschaft/Verkehr
 
Sonderregelungen
 
Haushaltshilfen

Zur Entlastung von privaten Haushalten bei der Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen (nachgewiesene Pflegestufe 1 - 3) können Hilfskräfte aus Polen, der slowakischen Republik, Slowenien, der tschechischen Republik, Ungarn, Bulgarien und Rumänien für eine bis zu dreijährige versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung als Haushaltshilfen angeworben werden. Die Haushaltshilfen dürfen ausschließlich hauswirtschaftliche Arbeiten verrichten und keine pflegerischen Tätigkeiten im Sinne der Pflegeversicherung ausüben.
 
Nähere Informationen zum Anwerbeverfahren erhalten Sie der örtlichen Arbeitsagentur
 
 
 
Duldungen
 
Die Duldung ist die zeitweise Aussetzung der Abschiebung. Ist die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich, wird sie erteilt. Sie kann erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.
 
Nähere Informationen zu den Erteilungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde
 
 
Standard Ansicht Ansicht mit dunklem Hintergrund Ansicht mit hellem Hintergrund

Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
Seite drucken |  weiterempfehlen |  Impressum | Kontakt | Sitemap