Aufgaben des Gesundheitsamtes
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehört eine Vielzahl unterschiedlichster Bereiche. Alle diese Aufgaben sind durch Gesetze geregelt. Das Gesundheitsamt darf keine Aufgaben und Tätigkeiten ausführen (Gutachten erstellen etc.), für die keine gesetzliche Grundlage besteht.
Im Gesundheitsamt Aschaffenburg sind diese Aufgaben in drei Sachgebiete aufgeteilt:
Sachgebiet 51 - Medizinisches Gutachterwesen, Gesundheitsberichterstattung
Amtsärztliche Begutachtung mit der Erstellung von Gutachten und Zeugnissen
- gesetzlich geforderte Atteste bei Auslandsreisen oder längeren Auslandsaufenthalten (Bestätigung haus- und fachärztlicher Atteste),
- als "Personalarzt" für Beamte:
Einstellungsuntersuchungen, Dienstunfälle und Dienstfähigkeiten etc., - im Vollzug des Betreuungsrechts, d.h. Gutachten bei einer dauernden oder vorübergehenden Unfähigkeit, Entscheidungen rechtsrelevant zu treffen, z.B. im Vermögensbereich, Gesundheitsvorsorge usw.,
- im Vollzug des Unterbringungsgesetzes, d.h. Gutachten zur Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus bei aktueller Selbst- oder Fremdgefährdung,
Im gerichtsärztlichen Dienst:
- bei Gerichtsverhandlungen,
- ärztlicher Dienst in der Justizvollzugsanstalt,
- Entnahme und Abnahme von Untersuchungsproben.
Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens wie:
- Ärzte (die Meldung von Ärzten erfolgt nur noch beim jeweiligen Kreisärzteverband),
- Zahnärzte,
- Heilpraktiker und andere nach dem Heilpraktikergesetz zugelassene Berufsgruppen,
- Hebammen,
- Krankenpflege und private Pflegedienste,
- Masseure, Med. Bademeister und andere.
Gesundheitsberichterstattung und Statistik:
- Jahresgesundheitsbericht HIV/AIDS-Berichte,
- Kontrolle und statistische Auswertung der Totenscheine und
- andere gesundheitliche Belange betreffende Berichte und Statistiken.
Vollzug des Apothekenrechts mit der Überwachung des Betäubungsmittelverkehres (BtM-Verkehr)
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