Aufgaben des Gesundheitsamtes
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehört eine Vielzahl unterschiedlichster Bereiche. Alle diese Aufgaben sind durch Gesetze geregelt. Das Gesundheitsamt darf keine Aufgaben und Tätigkeiten ausführen (Gutachten erstellen etc.), für die keine gesetzliche Grundlage besteht.
Im Gesundheitsamt Aschaffenburg sind diese Aufgaben in drei Sachgebiete aufgeteilt:
Sachgebiet 52 - Seuchenhygiene und Umweltmedizin
AllgemeinHygieneüberwachung - InfektionsschutzgesetzBelehrungszeugnisse für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (§ 43 IfSG)HIV-Tests für die Bevölkerung (in Bayern kostenfrei) auch anonym. Tuberkuloseüberwachung:Kontrollen und Umgebungsuntersuchungen, ... weiter
Sachgebiet 51 - Medizinisches Gutachterwesen, Gesundheitsberichterstattung
Amtsärztliche Begutachtung mit der Erstellung von Gutachten und Zeugnissen
gesetzlich geforderte Atteste bei Auslandsreisen oder längeren Auslandsaufenthalten (Bestätigung haus- und fachärztlicher Atteste),
als "Personalarzt" für ... weiter
Sachgebiet 53 - Gesundheitsförderung und schulärztlicher Bereich, Schwangerenberatung
Schulärztlicher Dienst
Im schulärztlichen Dienst sind neben den Schulärzten/Innen die SMA, d. h. die Sozialmedizinischen Assistentinnen tätig. In Bayern sind dies meist Kinderkrankenschwestern, die eine Zusatzausbildung absolviert haben.
Zu den ... weiter
©2013 Landratsamt Aschaffenburg www.landkreis-aschaffenburg.de






