Gleichstellungsstelle
Veranstaltungen und Termine der Gleichstellungsstelle
Gleichstellungsstelle – Warum?
Frauen und Männer sind nach dem Gesetz gleichberechtigt. So steht es im Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Realität sieht aber oft immer noch anders aus, denn Gleichberechtigung ist nicht leicht durchzusetzen. Festgefahrene Strukturen - wie zum Beispiel die typische Rollenverteilung in der Familie und auf dem Arbeitsmarkt - machen ein Umdenken schwer.
Gleichstellungsstelle – Wofür?
Für Informations- und Fortbildungsveranstaltungen.
Für Beratungen.
Für den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes.
Für die Förderung von Frauen und Mädchen in zukunftsträchtige Berufsbereiche.
Für die Förderung von familiengerechten Betriebsstrukturen.
Für die Sensibilisierung der Gesellschaft hinsichtlich der unterschiedlichen Lebenssituation von Frauen und Männern und ihre jeweiligen Auswirkungen.
Für die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an unbezahlter Familienarbeit und bezahlter Erwerbsarbeit.
Gleichstellungsstelle - Für wen?
Aller Frauen und Männer, Mädchen und Jungen des Landkreises Aschaffenburg, aber auch Frauengruppen, Initiativen, Verbände und Organisationen können sich mit Fragen oder Anliegen rund um das Thema "Gleichstellung von Frauen und Männern" an die Gleichstellungsstelle wenden.
Auf den Internetseiten der Gleichstellungsstelle finden sich daher zum einen allgemeine Links und zum anderen Links speziell für Frauen und Mädchen sowie für Männer und Jungen.
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