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BAfög/MeisterBAfög

Ausbildungsbörderung (BAFöG):

Wann bekommt man BAföG?

Anspruch auf Ausbildungförderung besteht beim Besuch von:

  • weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) sowie Berufsfach-, Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende während der Ausbildung notwendig außerhalb des Elternhauses untergebracht ist
  • Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
  • höhere Fachschulen und Akademien
  • Hochschulen

Wer bekommt BAföG?

  • Antragsberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und bestimmte Gruppen bevorrechtigter Ausländer
  • Bei Beginn der Ausbildung darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Wieviel kann man bekommen?

  • Die maximalen Förderbeiträge liegen, je nach Art der Ausbildung und Unterbringung zwischen 212,- Euro und 643,- Euro.
  • Im Schulbereich wird die Förderung voll als Zuschuss geleistet, bei Hochschulen und Akademien zu 50% als Zuschuss und zu 50% als zinsloses Darlehen
  • Auf den Förderbedarf sind grundsätzlich das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern anzurechnen

Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG), sogenanntes "Meister-BAföG"

Wann bekommt man AFBG-Leistungen?

  • Es werden berufliche Aufstiegs- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert deren Zugang eine abeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und die auf einen öffentlich-rechtlichen oder vergleichbaren Abschluss vorbereiten
  • Gefördert werden sowohl Maßnahmen in Vollzeit als auch berufsbegleitende Kurse sowie Fernlehrgänge (z. B. Meister, Techniker, Fachwirt).

Wer bekommt AFBG-Leistungen?

  • Anspruchsberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und bestimmte Gruppen bevorrechtigter Ausländer
  • Der Antragsteller darf bislang noch keine Qualifikation haben, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss zumindest gleichwertig ist
  • Eine Altergrenze besteht nicht

Wieviel bekommt man?

  • Es werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe bis maximal 10.226 Euro übernommen und zwar zu 30,5% als Zuschuss und 69,5% als Darlehen
  • Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich noch ein monatlicher Unterhaltsbeitrag geleistet werden; bei Ledigen beträgt dieser maximal 670,- Euro im Monat (hiervon bis zu 227,- Euro als Zuschuss, der Rest als Darlehen). Bei Verheirateten und für Kinder kann sich dieser Betrag noch erhöhen.
  • Die Kosten eines Meisterstücks werden zur Hälfte (bis maximal 1.534 Euro) als Darlehen gefördert

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten sie unter www.meister-bafoeg.info und www.bafoeg.bmbf.de

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Kontakt
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Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
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Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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