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Betreuungsstelle

Durch das neue Betreuungsgesetz vom 01.01.1992 wurde die umfassende Entmündigung Volljähriger abgeschafft. Statt dessen wird durch die gesetzliche Betreuung das Recht auf Selbstbestimmung in den Vordergrund gestellt.

Eine rechtliche Betreuung kann bei Volljährigen erforderlich sein, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder gar nicht mehr regeln können.

Auf eigenen Wunsch hin oder von Amts wegen kann der Betroffene eine Betreuung erhalten.

Ein Betreuer -als gesetzlicher Vertreter- soll dann helfen, das Leben zu gestalten. Aufgabe des Betreuers ist es, den Betroffenen partnerschaftlich zu unterstützen und wenn nötig gesetzlich zu vertreten. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht.

Die Bestellung eines Betreuers ist keine Entrechtung. Die Betreuung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit.

Der Betreute kann heiraten, wenn er nicht geschäftsfähig ist; ebenso kann er ein Testament errichten, wenn er testierfähig ist. Die Betreuerbestellung hat darauf keinen Einfluss. Auch das Wahlrecht behält der Betreute, sofern nicht eine umfassende Betreuerbestellung für alle Angelegenheiten besteht.

Flyer der Betreuungstelle


Die Aufgaben der Betreuungsstelle

  • Wir nehmen unterstützende Aufgaben bei der Betreuung wahr, sowohl für das Gericht, als auch für ehrenamtlicher Betreuer und Berufsbetreuer.

  • Wir sind eine Anlaufstelle für Betreuer, wie auch für die betreuten Menschen. Wir unterstützen und beraten die Betreuer auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung der Aufgaben.

  • Wir vermitteln auch bei möglichen Konflikten zwischen Betreuer und Betreuten.

  • Bei einer zwangsweisen Unterbringung hat die Betreuungsstelle auf Wunsch des Betreuers mitzuwirken.

  • Wir führen Betreuungen über Personen, für die wir vom Betreuungssgericht bestellt wurden.

  • Wir unterstützen die Vormundschaftsgerichte bei der Feststellung von Sachverhalten und regen im Einzelfall die Errichtung einer Betreuung von Amts wegen an.

  • Wir haben den Auftrag, geeignete Personen für die Übernahme von Betreuung zu gewinnen und auszuwählen.

  • Wir sorgen für ein ausreichendes Angebot an Fortbildung für Betreuer.

  • Wir bieten Informationen und Beratung zu Vorsorgevollmachten.

Anträge

-Anregung zur Betreuerbestellung beim Amtsgericht Aschaffenburg -Betreuungsgericht-

-Anregung zur Betreuerbestellung beim Amtsgericht Aschaffenburg -Zweigstelle Alzenau-


Kontakt

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten Sie durch

www.bmj.bund.de und www.justiz.bayern.de

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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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