Heimaufsicht
Einrichtungen, die ältere Menschen, pflegebedürftige, behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen aufnehmen, sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung unterliegen dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PflegWoqG) und damit der staatlichen Heimaufsicht.
Aufgabe der staatlichen Heimaufsicht ist insbesondere
• der Schutz der Interessen und Bedürfnisse alter, behinderter und pflegebedürftiger Menschen und die Sicherung einer angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege,
• die Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern der o.g. Wohnformen, von deren Angehörigen, von Trägern und Leitungen der o.g. Wohnformen sowie sonstigen Interessenten,
• die Beratung bei Neu- und Umbaumaßnahmen im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe.
Durch regelmäßige, unangemeldete Einrichtungsbegehungen, die mindestens einmal jährlich erfolgen, wird die Einhaltung baulicher, hygienischer, personeller und pflegerischer Standards überwacht. Im Vordergrund stehen dabei immer das Wohl und die Bedürfnisse der Heimbewohner und die Durchsetzung ihrer gesetzlich verbrieften Rechte.
Die Prüfungen erfolgen nach dem Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe in Bayern.
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Januar 2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.
Heimbewohner und ihre Angehörigen bzw. Betreuer, aber auch Heimbeiräte und Heimfürsprecher und alle, die ein berechtigtes Interesse haben, wie z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heime, Hausärzte etc. können sich mit ihren Anliegen an die Heimaufsicht wenden. Die Informationen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.
Kontakt: Frau Ingrid Skworzow
Soziale Angelegenheiten und Senioren – Heimaufsicht
Tel.: 06021/394 – 333
Fax: 06021/394 – 951
Ingrid.Skworzow@lra-ab.bayern.de
und Frau Christina Lobers
Soziale Angelegenheiten und Senioren
Tel.: 06021/394 – 345
Fax: 06021/394 - 951
Christina.Lobers@lra-ab.bayern.de
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