LandkreisOnline         Kreisorgane         Bildung/Kultur         Gesundheit/Soziales         Abfall/Umwelt         Bau/Gewerbe/Sicherheit         Wirtschaft/Verkehr

Heimaufsicht

Einrichtungen, die ältere Menschen, pflegebedürftige, behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen aufnehmen, sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen unterliegen dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PflegWoqG) und damit der staatlichen Heimaufsicht.

Aufgabe der staatlichen Heimaufsicht ist es darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden und die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege sichergestellt ist.

Die Heimaufsicht informiert und berät den Heimbewohner, Einrichtungen bzw. deren Träger und die Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes. Dementsprechend obliegen der Heimaufsicht Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Durch regelmäßige, unangemeldete Heimbegehungen, die mindestens einmal jährlich erfolgen, wird die Einhaltung baulicher, hygienischer, personeller und pflegerischer Standards überwacht. Im Vordergrund stehen dabei immer das Wohl und die Bedürfnisse der Heimbewohner und die Durchsetzung ihrer gesetzlich verbrieften Rechte.

Heimbewohner und ihre Angehörigen bzw. Betreuer, aber auch Heimbeiräte und Heimfürsprecher und  alle, die ein berechtigtes Interesse haben, wie z.B.  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heime, Hausärzte etc. können sich mit ihren Anliegen an die Heimaufsicht wenden. Die Informationen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Standard Ansicht Ansicht mit dunklem Hintergrund Ansicht mit hellem Hintergrund

Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
Seite drucken |  weiterempfehlen |  Impressum | Kontakt | Sitemap