Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben
- Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind,
sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.
Um Ihnen genügend Zeit widmen zu können, empfehlen wir den Gesprächstermin telefonisch zu vereinbaren.
©2013 Landratsamt Aschaffenburg www.landkreis-aschaffenburg.de






