Hilfe zum Lebenshalt
Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann und nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II ist.
Der Begriff „notwendiger Lebensunterhalt“ umfasst den Bedarf eines Menschen insbesondere an Ernährung, Kleidung und angemessene Unterkunft einschließlich Heizung, Körperpflege, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens.
Um Ihnen genügend Zeit widmen zu können, empfehlen wir den Gesprächstermin telefonisch zu vereinbaren. Kontakt
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