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Unterhaltssicherung

Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Wehrübende


Ein Anspruch auf Leistungen besteht für

  • die Dauer des Grundwehrdienstes und den anschl. freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst

  • für die Dauer des Zivildienstes

  • für die Dauer einer Wehrübung


Welche Art von Leistungen kann ich beantragen?

Bei Grundwehrdienst und Zivildienst werden u.a. folgende Leistungen gewährt:

  • Mietbeihilfe nach § 7a (für Wohnraum, der vor Einberufung angemietet ist)

  • Garagenmiete für stillgelegte Kraftfahrzeuge nach § 23

  • Kreditkostenbeihilfe nach § 23 (Stundungszinsen)

  • Sonderleistungen nach § 7 für die Erstattung von Versicherungsbeiträgen wie z.B. Privathaftpflicht, Unfall, Hausratvers., Familien-RS, Private Krankenversicherung usw. (Versicherungen, die mit dem Halten und Führen von KFZ zusammenhängen werden nicht erstattet).

  • Einzelleistungen nach § 6 (Unterhalt für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, Unterhalt an sonstige Familienangehörige, die unterhaltsbedürftig sind.

  • Ersatz der Aufwendungen für den Bau oder Kauf von eigenem selbstgenutzten Wohnraum nach § 7 Abs. 2 Nr. 5

  • Wirtschaftsbeihilfe nach § 7b für Selbstständige


Bitte beachten:

Infos für die Erstattung von Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitversicherungen, Riester-Rente und Rentenversicherungen erhalten

Wehrpflichtige bei der

Wehrbereichsverwaltung Süd, Dezernat I/3, Heilbronner Straße 186, 70191 Stuttgart, Telefon-Nr. 0711/2540-2148 oder 2076, Fax-Nr. 0711/2540-2235 und

Zivildienstleistende beim

Bundesamt für Zivildienst, 50964 Köln, Telefon-Nr. 0221/3673-0 (=Vermittlung) Fax: 0221/3673-661

Bei Wehrübungen werden u.a. gezahlt

  • Verdienstausfallentschädigung nach § 13 bei Arbeitnehmern

  • Leistungen für Selbstständige nach § 13a


Wo beantrage ich diese Leistungen?

Landratsamt Aschaffenburg -Stelle für Unterhaltssicherung-
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Kontakt

Sprechzeiten: außer mittwochs
jeden Vormittag von 8.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 14.00 - 17.00 Uhr.

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt. Die Zusendung von Antragsvordrucken ist möglich. Die Antragsfrist endet 3 Monate nach Beendigung des Wehr- oder Zivildienstes.

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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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