Wohngeld
Wer erhält Wohngeld?
Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Es wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wie wird Wohngeld beantragt?
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie über Ihre Gemeindeverwaltung einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare und weitere Hinweise finden Sie im Internet unter www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/wohngeld oder erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde oder dem Landratsamt Aschaffenburg. Dort können Sie sich umfassend beraten lassen.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Stellen Sie bitte rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag, um eine Leistungsunterbrechung zu vermeiden.
Weiter Informationen finden Sie unter www.bmvbs.de.
©2012 Landratsamt Aschaffenburg www.landkreis-aschaffenburg.de






