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Landkreis Aschaffenburg
Doch allein die große Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter des Straßenunterhaltungsdienstes ermöglichen das Ausmaß des Räum- und Streudienstes am Bayerischen Untermain, das sogar weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus geht. Der Winterdienst im praktizierten Umfang ist eine freiwillige Leistung, die im gesamtwirtschaftlichen Interesse natürlich sehr wichtig ist. Doch der Aufwand für den Winterdienst muss ebenfalls wirtschaftlich vertretbar bleiben. Außerdem gebietet die Schonung der Umwelt einen sparsamen Einsatz von Tausalz. Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Beschränkungen der Lenkzeit für Kraftfahrer sowie die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zum Schutz des Personals beachtet werden.
Für einen sorgfältigen und reibungslosen Winterdienst sind die präzise ausgearbeiteten Räum- und Streu-, sowie die Rufbereitschaftspläne der Straßenmeistereien eine der wichtigsten Voraussetzungen der Straßenbauverwaltung.
Bereits um 2 Uhr in der Früh sind täglich Wetterdienstmelder unterwegs, die die Wetterlage erfassen: Gibt es einsetzende Glätte infolge von Schnee, Reif oder Eis startet um 3 Uhr der Winterdienst, um die Straßen möglichst vor Einsetzen des Berufsverkehrs geräumt zu haben. Der gesamte Winterdienst wird in zwei Schichten organisiert, so dass die Befahrbarkeit der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Bauamtes und des Landkreises Aschaffenburg bis 22 Uhr sichergestellt ist.
Zur Vermeidung von Leerfahrten haben der Landkreis und das Straßenbauamt eine Winterdienstkooperation abgeschlossen. Die Fahrzeuge fahren in Räumschleifen eine Strecke von 40 bis 70 km ab. Bei starken Schneefällen ist es allerdings möglich, dass am Beginn einer Räumschleife die Straßen schon wieder zugeschneit sind, bis das Räumfahrzeug erneut mit seiner Räumrunde beginnt.
Insgesamt betreuen das Staatliche Bauamt und der Landkreis Aschaffenburg ein Straßennetz von 910 km: 197 km Bundesstraßen, 333 km Staatsstraßen, 156 km Kreisstraßen des Landkreises Aschaffenburg und 224 km Kreisstraßen des Landkreises Miltenberg.
Die vom Winterdienst angestrebte "Befahrbarkeit" der Straßen schließt jedoch Schneereste auf der Fahrbahn oder bei länger andauernden Schneefällen auch eine geschlossene Schneedecke mit ein. Auch mit stellenweise Glätte oder örtlich begrenzten Schneeverwehungen muss gerechnet werden.
Weder das bereits vor Einsetzen des Schneefalles vorbeugend gestreute Feuchtsalz, noch das während des Räumens ausgebrachte Salz reicht aus, um Schnee auf Dauer räumfähig d. h. locker oder weich zu halten. Ziemlich machtlos sind die Räum- und Streudienste vor allem bei einem plötzlichen einsetzenden Eisregen. Die Situation wird dann noch verschärft, wenn Fahrzeuge, die nur schlecht oder überhaupt nicht wintertauglich ausgerüstet sind, an Steigungen nicht vorankommen und die Fahrbahn blockieren.
Deshalb ist es wichtig, dass der öffentliche Winterdienst auf den Straßen durch die private Vorsorge eines jeden einzelnen Verkehrsteilnehmers ergänzt wird. "Werden die Fahrzeuge rechtzeitig auf wintertaugliche Bereifung umgerüstet und das Fahrverhalten den winterlichen Straßenverhältnissen angepasst, leisten die Verkehrsteilnehmer einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Winter", erläutert Jürgen Berninger vom Kreisbauhof in Keilberg. Außerdem sollen die Verkehrsteilnehmer auf Winterdienstfahrzeuge achten und gegebenenfalls anhalten, um unnötige Verzögerungen im Streuablauf zu vermeiden.
Bei einem durchschnittlichen Winter werden auf dem vom Staatlichen Bauamt und dem Landkreis Aschaffenburg betreuten Straßennetz rund 5200 Tonnen Streusalz und 1,5 Millionen Liter Sole verbraucht. Ein durchschnittlicher Winter kostet das Staatliche Bauamt und den Landkreis Aschaffenburg 1,1 Millionen Euro, wobei der diesjährige Winter voraussichtlich erheblich teurer kommen wird.
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