Willkommen beim
Landkreis Aschaffenburg
Die Anzahl der Vertreter einer Staatsangehörigkeitsgruppe im Ausländerbeirat bemisst sich nach der Zahl der Mitglieder, die im Landkreis Aschaffenburg ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Jede Staatsangehörigkeitsgruppe mit mindestens 20 Mitgliedern hat im Ausländerbeirat einen Sitz, Staatsangehörigkeitsgruppen mit über 1000 Mitgliedern haben zwei Sitze, Staatsangehörigkeitsgruppen mit über 3000 Mitglieder drei Sitze.
Staatsangehörigkeitsgruppen können sich zu einer Gruppe zusammenschließen und dann gemeinsam eine entsprechende Zahl von Vertretern in den Ausländerbeirat entsenden. Diese Regelung ist vor allem für Staatsangehörigkeitsgruppen mit weniger als 20 Mitgliedern gedacht.
Als Staatsangehörigkeitsgruppe gilt auch die Gruppe der staatenlosen Einwohner und solcher mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Der Zusammenschluss von mehreren Staatsangehörigen zu einer Gruppe muss gegenüber dem Wahlvorstand schriftlich erklärt werden. Diese Erklärung muss für jede Staatsangehörigkeitsgruppe von mehr als der Hälfte der wahlberechtigten Mitglieder dieser Gruppe unterschrieben sein.
Nachfolgend werden die Zahlen der Unterschriften genannt, die mindestens pro Staatsangehörigkeitsgruppe für die eventuelle gemeinsame Erklärung eines Zusammenschlusses vorliegen müssen:
Türkei 1.540, Italien 734, Polen 349, Österreich 181, USA 153, Kroatien 139, Griechenland 101, Thailand 91, Spanien 92, Rumänien 83, Serbien 123, Frankreich 67, Russische Förderation 59, Großbritannien 65, Niederlande 60, Kosovo (Rep.) 32, Bosnien u. Herzegowina 44, Ungarn 46, Portugal 38, Tschechien 44, Bulgarien 37, Brasilien 31, Ukraine 31, Philippinen 25, China 22, Afghanistan 14, Litauen 19, Marokko 21, Kasachstan 20, Vietnam 17, Schweiz 20, Mazedonien 14, Slowakei 16, Schweden 14, Indien 14, Weißrussland 12, Albanien 12, Kolumbien 11, Belgien 10, Irak 10, Iran 11, Staatenlos 9, Kuba 11, Irland 12, Finnland 11, Aserbaidschan 8, Kanada 10, Armenien 8, Syrien 8, Kirgisistan 7, Mexiko 8, Togo 6, Peru 7, Dominikanische Republik 5, Japan 7, Mauritius 6, Dänemark 7, Kenia 6, Nigeria 6, Tunesien 6, Georgien 5, Indonesien 5, Angola 2, Mosambik 3, Libanon 5, Ägypten 4, Lettland 4, Südkorea 3, Luxemburg 4, Australien 4, Kamerun 3, Sowjetunion 4, Moldau (Rep.) 3, Argentinien 3, Ungeklärt 2, Sri Lanka 3, Kongo (Rep.) 2, Eritrea 2, Estland 2, Pakistan 3, Venezuela (Bolivarische Rep.) 3, Südafrika 3, Algerien 3, Chile 2, Jamaika 2, Barbados 2, Montenegro 2, Usbekistan 2, Bolivien (Plurinationaler Staat) 1, Bangladesch 1, Ghana 2, Äthiopien 1, Gambia 1, Taiwan 1, Kongo (Demokr. Rep.) 1, Turkmenistan 1, Simbabwe 1, Neuseeland 1, Trinidad u. Tobago 1, Israel 1, Mongolei 1, Malaysia 1, Honduras 1, Norwegen 1, Island 1, Haiti 1, Jordanien 1, Madagaskar 1, Laos 1, Sambia 1, Ecuador 1, Libyen 1, Uganda 1, Burkina Farsa 1, El Salvador 1, Dominica 1, Sudan 1, Cote d’Ivoire 1, Senegal 1, Uruguay 1.
Vordrucke für die Zusammenschlusserklärung sind im Landratsamt Aschaffenburg - Ausländeramt erhältlich oder können unter der Telefonnummer 06021/394-247 oder unter Auslaenderamt@lra-ab.bayern.de angefordert werden.
Die Erklärung über den Zusammenschluss muss mit den zugehörigen Unterschriften spätestens am 21.02.2010, beim Landratsamt Aschaffenburg - Ausländeramt - eingegangen sein.
©2010 Landratsamt Aschaffenburg www.landkreis-aschaffenburg.de






