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Landkreis Aschaffenburg
Wahltag und Wahlort
Die Wahl des Ausländerbeirates findet am Sonntag, dem 11. April 2010 statt. Die Stimmabgabe kann am Wahltag in der Zeit von 9 bis 17 Uhr im Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18 in Aschaffenburg erfolgen.
Zahl der zu wählenden Vertreter
Staatsangehörigkeitsgruppen, die mindestens 20 Mitglieder aufweisen, nehmen an der Wahl teil und können jeweils einen Vertreter wählen. Hierzu gehören Polen, Österreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Kroatien, Griechenland, Thailand, Spanien, Rumänien, Republik Serbien, Frankreich, Russische Föderation, Großbritannien, Niederlande, Republik Kosovo, Bosnien, Ungarn, Portugal, Tschechische Republik, Bulgarien, Brasilien, Ukraine, Philippinen, China, Afghanistan, Litauen, Marokko, Kasachstan, Vietnam, Schweiz, Mazedonien, Slowakei, Schweden, Indien, Weißrussland, Albanien, Kolumbien, Belgien, Irak, Iran, Staatenlose, Kuba, Irland, Finnland, Aserbeidschan, Kanada.
Nach der Wahlordnung können Staatsangehörigkeitsgruppen ab 1000 Mitglieder zwei Vertreter, ab 3000 Mitglieder drei Vertreter in den Ausländerbeirat entsenden. Auf Grund dieser Regelung kann die Gruppe der Italiener zwei Vertreter, die der Türken drei Vertreter wählen.
Die anderen Staatangehörigkeitsgruppen bestehen aus weniger als 20 Mitgliedern und verfügen deshalb über keinen Sitz im Ausländerbeirat. Einen Zusammenschluss aus mehreren Staatsangehörigkeitsgruppen gibt es nicht.
Wählerverzeichnis und Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nur die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Ausländer, die das 18. Lebensjahr vollendet und im Zeitpunkt der Wahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Aschaffenburg haben.
Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt ab sofort im Landratsamt Aschaffenburg -Ausländeramt-, Bayernstraße 18 in Aschaffenburg, Zimmer-Nr. 0.30, aus. Zusätzlich liegen in den Rathäusern der Gemeinden bzw. in den Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Aschaffenburg die Verzeichnisse der Wahlberechtigten für den jeweiligen Gemeindebereich aus. Dort können die Wählerverzeichnisse zu den Dienstzeiten eingesehen werden.
Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses können bis spätestens 31.03.2010 schriftlich beim Wahlvorstand am Landratsamt Aschaffenburg, -Ausländeramt- eingelegt werden.
Wahlvorschläge
Für die Wahl des Ausländerbeirates können die wahlberechtigten Ausländer aus dem Landkreis Aschaffenburg und die mit Sitz im Landkreis Aschaffenburg amtlich eingetragenen Ausländervereine Vorschläge machen.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 11.03.2010 beim Wahlvorstand am Landratsamt Aschaffenburg, -Ausländeramt-, Bayernstr. 18 in Aschaffenburg, Zimmer-Nr. 0.30, eingereicht werden. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Die Formulare können außerdem von den Internetseiten des Landratsamtes Aschaffenburg hier heruntergeladen werden. Nach dem 11.03.2010 eingehende Wahlvorschläge werden nicht mehr berücksichtigt.
Nachfolgend ist für die einzelnen Staatsangehörigkeitsgruppen die Mindestzahl der für einen Wahlvorschlag erforderlichen Unterschriften von Wahlberechtigten angegeben: Türkei 30, Italien 30, Polen 30, Österreich 30, Vereinigte Staaten von Amerika 30, Kroatien 28, Griechenland 21, Thailand 19, Spanien 19, Rumänien 17, Republik Serbien 25, Frankreich 14, Russische Föderation 12, Großbritannien 13, Niederlande 12, Republik Kosovo 7, Bosnien 9, Ungarn 10, Portugal 8, Tschechien 8, Bulgarien 8, Brasilien 7, Ukraine 7, Philippinen 5, China 5, Afghanistan 5, Litauen 5, Marokko 5, Kasachstan 5, Vietnam 5, Schweiz 5, Mazedonien 5, Slowakei 5, Schweden 5, Indien 5, Weißrussland 5, Albanien 5, Kolumbien 5, Belgien 5, Irak 5, Iran 5, Staatenlose 5, Kuba 5, Irland 5, Finnland 5, Aserbeidschan 5, Kanada 5.
Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber enthalten wie der jeweiligen Staatsangehörigkeitsgruppe Sitze zustehen. In den Ausländerbeirat können Ausländer gewählt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 12 Monaten im Landkreis Aschaffenburg ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und im Zeitpunkt der Wahl eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach dem Aufenthaltsgesetz haben oder im Besitz einer Freizügigkeitsbescheinigung, Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU sind. Jeder wählbare Ausländer kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden.
Gehen für eine Staatsangehörigkeitsgruppe keine Wahlvorschläge ein oder werden nicht mehr Bewerber vorgeschlagen, als Sitze zu vergeben sind, so wird für diese Gruppe eine Wahl nicht durchgeführt. Die vorgeschlagenen Personen gelten in diesem Fall als gewählt. Gibt es in einer Staatsangehörigkeitsgruppe weniger Bewerber, als der Gruppe Sitze zustehen, so verfallen die freien Sitze.
Bekanntgabe der Wahlvorschläge
Der Wahlvorstand gibt die gültigen Wahlvorschläge am 01.04.2010 im Amtsblatt des Landratsamtes Aschaffenburg, durch Aushang im Landratsamt Aschaffenburg und in der Presse öffentlich bekannt.
Anzahl der Stimmen
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie seiner eigenen Staatsangehörigkeitsgruppe Sitze zustehen. Er kann nur Vertreter aus seiner eigenen Staatsangehörigkeit entsprechenden Gruppe wählen.
Briefwahl
Kann ein Wahlberechtiger aus zwingenden Gründen am Wahltag nicht persönlich wählen, ist es möglich, per Briefwahl abzustimmen. Der Antrag für die Teilnahme an der Briefwahl ist bis spätestens 09.04.2010, 12 Uhr, beim Wahlvorstand im Landratsamt Aschaffenburg, -Ausländeramt-, Bayernstr. 18 in Aschaffenburg, schriftlich zu stellen. Dabei sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Staatsangehörigkeit anzugeben.
Die Briefwahlunterlagen werden dem Antragsteller unverzüglich zugesandt bzw. ausgehändigt. Sie müssen bis spätestens 11.04.2010, 17 Uhr wieder beim Wahlvorstand eingegangen sein. Später eingehende Stimmzettel sind ungültig.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis am 14.04.2010, 9 Uhr in öffentlicher Sitzung im Landratsamt Aschaffenburg, kleiner Sitzungssaal, Bayernstr. 18 in Aschaffenburg, bekannt.
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