Wahlen


Am 9. Juni ist Europawahl.

Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) wählen an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments. 

 

WER IST WAHLBERECHTIGT?

    Sie sind wahlberechtigt, wenn: 

    • Sie 16 Jahre alt oder älter sind.
    • Sie wohnen seit 3 Monaten in Deutschland oder einem EU-Land.
    • Sie sind EU-Bürger oder EU-Bürgerin. Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem EU-Land.
    • Ein Gericht hat Ihnen nicht verboten zu wählen.
    • Sie sind im Wähler-Verzeichnis.
      Daran sehen Sie, ob Sie im Wähler-Verzeichnis sind: Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.


     

    Weitere Informationen

    Wie funktionert die Wahl? Wer darf wählen? Die wichtigsten Fragen und Antworten werden hier beantwortet.

    Informationen in Leichter Sprache                                                            

    Wahlen und Volksentscheide

    Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu vergangenen Wahlen oder Volksentscheiden:

      Kontakte

      Pressestelle / Büro Landrat
      Telefon: 06021/394-1012
      Telefax: 06021/394-984
      Pressestelle@lra-ab.bayern.de

      Ansprechpartner

      Kontakt Wahlen

      Kommunalaufsicht, Wahlen
      Telefon: 06021/394-6111
      Telefax: 06021/394-968
      Kommunalrecht@Lra-ab.bayern.de

      Ansprechpartner

      Der Landrat

      Seit 01. Mai 2020 ist Dr. Alexander Legler Landrat des Landkreises Aschaffenburg.

      Der Landrat

      Der Kreistag

      Die Mitglieder des Kreistags werden alle sechs Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises gewählt.

      Der Kreistag