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Abfallwirtschaft

Aktuelles




Entsorgung von Gasflaschen

In letzter Zeit wurde öfter versucht, Gasflaschen im Altmetallcontainer in den gemeindlichen Recyclinghöfen zu entsorgen. Dies ist jedoch nicht zulässig!
Gasflaschen (Druckgasflaschen) sind Metallbehältnisse, die unter Druck stehende Gase bzw. Gasgemische enthalten. Verwendung finden sie z. B. beim Camping, im Handwerk oder im medizinischen Bereich. Da die Behälter unter Druck stehen, können sie bei unsachgemäßer Behandlung (beispielsweise Hitze, Feuer, Druck von außen, Abreißen des Ventildeckels) explodieren. Die gemeindlichen Recyclinghöfe dürfen Gasflaschen, da es sich i.d.R. um Gefahrstoffe handelt, gar nicht annehmen. Sie dürfen nicht zusammen mit anderen Materialien wie z. B. Altmetall gesammelt werden.
Beim Erwerb solcher Gasflaschen wird ein Pfand erhoben, das bei der Rückgabe der Flasche erstattet wird. Schon aus diesem Grund sollten Gasflaschen, wenn sie leer sind, möglichst wieder dort zurück gegeben werden, wo sie gekauft wurden. Aber auch wenn man keinen Beleg mehr über den Kauf einer Gasflasche hat, nehmen die mit ihnen handelnden Firmen diese in aller Regel gegen Entgelt zurück.
Sind Gasflaschen stark beschädigt, z. B. korrodiert, kann ein Transport in diesem Zustand zu gefährlich sein. In diesen Fällen können Spezialfirmen helfen, die Flaschen vor Ort zu besichtigen und unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen abzuholen.
Bei Fragen zur Entsorgung von Gasflaschen kann auch die Abfallberatung des Landratsamtes unter Telefonnummer 06021/ 394-395 oder 394-407 weiterhelfen.

  


Nicht benötigte Biotonnen bitte zurückgeben!

Aufgrund von statistischen Erhebungen wurde festgestellt, dass weiterhin viele Biotonnen an verschiedenen Anwesen vorgehalten werden, obwohl bereits über einen längeren Zeitraum keine Entleerung erfolgte. Allerdings besteht im Moment ein großer Bedarf an Biotonnen, weshalb wieder eine Neuanschaffung von Biotonnen notwendig wäre. Durch die Rückgabe der Biotonnen könnte diese Neuanschaffung vermieden werden.

Die  Zurückgabe der Tonnen spart Geld  und kommt über die Müllgebühren allen Gebührenzahlern zu Gute.

Falls Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie ihre Biomülltonne nicht mehr benötigen, dürfen wir Sie bitten, diese abzumelden und von der Müllgebührenstelle abholen zu lassen. Zu diesem Zweck liegen Änderungsmeldungen in Ihrem Rathaus aus, oder hier. Bitte schicken sie diese ausgefüllt unter Angabe der Adresse, Tonnennummer und Kundennummer an die Müllgebührenstelle des Landratsamtes Aschaffenburg oder per Fax an die Nummer 06021/394-944. Eine Abmeldung über die Emailadresse abfallwirtschaft@Lra-ab.bayern.de ist ebenfalls möglich.

Es reicht jedoch auch ein formloses Schreiben aus, in dem das Anwesen, der Eigentümer und die Nummer der abzuholenden Biotonne angegeben werden.

Die Abholung erfolgt innerhalb der nächsten Wochen. Deshalb soll die Biotonne ab dem Zeitpunkt der Abmeldung frei zugänglich, z. B. im Hof, aufbewahrt werden, damit bei der Abholung niemand zu Hause sein muss.

Für Ihre Unterstützung möchten wir uns in Namen aller Müllgebührenzahler herzlich bedanken.





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Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
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zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
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Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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