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Abfallwirtschaft

Aktuelles

Die Abfallentsorgungstermine für das Jahr 2010 sind jetzt im Abfallkalender unter www.abfallkalender-ab.de abrufbar.

Abfallentsorgung bei winterlichen Straßenverhältnissen

Aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse kann es, insbesondere in den höher gelegenen Gemeinden, zu Verzögerungen bei der Abfuhr von Abfällen kommen. Obwohl die Mitarbeiter der Firma Werner bemüht sind, die Anwesen wie gewohnt anzufahren, ist dies vor allem in den frühen Morgenstunden schwierig, wenn noch nicht alle Straßen gestreut bzw. geräumt werden konnten.
Zudem kommt es bei Minusgraden häufig zum Festfrieren von Abfällen in der Tonne, so dass diese beim Leerungsvorgang trotz mehrmaligem Rütteln nicht herausfallen. Je feuchter die Abfälle sind, desto eher können sie festfrieren. Biomüll ist eher betroffen als Restmüll, da er naturgemäß mehr Feuchtigkeit enthält. Eine wirkungsvolle Maßnahme gegen das Festfrieren ist das Einpacken der Abfälle in Zeitungspapier, welches die Feuchtigkeit aufsaugt. Restmüll kann auch in Plastiktüten in die Tonne geworfen werden. Wer die Möglichkeit hat, kann die Tonne außerdem an einem wärmeren Ort, wie z. B. einer Garage, abstellen. Wer sicher gehen will, dass seine Tonne problemlos geleert werden kann, sollte kurz vor der Leerung nachprüfen, ob der Inhalt locker in der Tonne liegt. Falls nicht, kann er dann noch mechanisch von der Tonnenwand abgelöst werden. Den Müllwerkern ist dieses Nachsehen und „händische“ Lockern leider nicht möglich. Sollte trotz aller Vorsicht die Tonne einmal nicht vollständig geleert worden sein, besteht dennoch kein Grund zum Ärgern. Nur der Müll, der aus der Tonne herausfällt, wird bei der Ermittlung der Höhe der Gewichtsgebühr berücksichtigt.
So lange die schwierigen winterlichen Straßenbedingungen bestehen, nimmt die Firma Werner zudem an den Anwesen, die sie nicht entsorgen konnte, am nächsten Leerungstermin der Restmülltonne neutrale Müllsäcke mit. Auch Biomüll, der nicht entsorgt werden konnte, kann dann ausnahmsweise in einem neutralen Müllsack bei der nächsten Leerung der Restmülltonne bereitgestellt werden. In diesen Fällen wird nur jeweils eine Leerung berechnet.

Für diese, durch die winterliche Witterung erschwerten Entsorgungsbedingungen, werden die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis gebeten.


Keine Kunststoffbeutel in die Biotonne!

Die Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg (GBAB) hat bei Untersuchungen der über die Biotonnen eingesammelten Bioabfälle festgestellt, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Bioabfälle in Kunststoffbeuteln verpackt ist.
Dies führt bei der Kompostierung zu Problemen, da diese Beutel sich nicht zersetzen und der Inhalt daher nicht mit kompostiert werden kann. Diese Verpackungen müssen außerdem mit großem Aufwand aussortiert werden.
Auch die im Handel erhältlichen kompostierbaren Kunststoffbeutel führen zu ähnlichen Problemen, da sie sich zum Einen oft nicht so schnell zersetzen wie es nötig wäre und zum Anderen vom Personal nicht als kompostierbar erkannt und daher wie die üblichen Kunststoffbeutel mit hohem Aufwand aussortiert werden. Sie sollen daher auch nicht verwendet werden.

Um eine optimale Kompostierung zu gewährleisten und aufwändige und teure Zusatzarbeiten des Personals an der Kompostanlage zu vermeiden, sollten Bioabfälle schon vor dem Einwerfen in den Sammelbehälter bzw. in die Biotonne in Zeitungspapier eingewickelt werden. Auf diese Weise wird außerdem Feuchtigkeit aufgesogen und es kann verhindert werden, dass Fliegen sich auf die Bioabfälle setzen und dort ihre Eier ablegen, woraus sich die unangenehmen Maden entwickeln.
Wer mag, kann die Bioabfälle auch in Papiertüten verpacken, die viele Bau- und Lebensmittelgroßmärkte in unterschiedlichen Größen anbieten, von kleinen Tüten für Haushaltssammelbehälter bis zu großen Papiersäcken für die Tonnen.

Damit ist man auf jeden Fall „auf der sicheren Seite“. Denn wenn bei einer Kontrolle der Biotonne festgestellt wird, dass diese Kunststoffbeutel enthält, kann die Leerung unterbleiben.

 

Wohin mit Gartenabfällen?
 
Im Frühling müssen viele Gartenarbeiten erledigt werden, bei denen größere Mengen pflanzlicher Abfälle anfallen. Schnell werden die Kapazitäten des eigenen Komposters überschritten und es stellt sich die Frage: “Wohin mit all den Gartenabfällen?
Wer den Sammeltermin für Grünabfälle, der im Frühling in jeder Gemeinde angeboten wird verpasst hat, kann die Grünabfälle am Grünabfallsammelplatz der Gemeinde oder dem Kreisrecyclinghof abgeben.
Große Mengen nimmt die Kompostanlage in Aschaffenburg-Nilkheim gegen Entgelt an.
 
Das Verbrennen von Grünabfällen aus privaten Hausgärten ist innerhalb geschlossener Bebauung in der Regel überall verboten.
 
Befindet sich ein solcher Garten außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung dürfen Grünabfälle, die dort angefallen sind, unter Beachtung einiger Voraussetzungen, an Werktagen zwischen 8.00 und 18.00 Uhr verbrannt werden. Dabei müssen Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus verhindert werden. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden; schon brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es muss sichergestellt werden, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist.
 
Wer weitere Fragen zum Verbrennen oder Kompostieren von Gartenabfällen hat kann sich unter 06021/ 394-407 an die Abfallberatung wenden.

Pressemitteilung

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