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Abfallwirtschaft

Aktuelles



  
Abfallentsorgung bei winterlichen Straßenverhältnissen

Aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse kann es, insbesondere in den höher gelegenen Gemeinden, zu Verzögerungen bei der Abfuhr von Abfällen kommen.
Obwohl die Mitarbeiter der Firmen Werner und EMDE bemüht sind, die Anwesen wie gewohnt anzufahren, ist dies vor allem in den frühen Morgenstunden schwierig, wenn noch nicht alle Straßen gestreut bzw. geräumt werden konnten.
So lange die schwierigen winterlichen Straßenbedingungen bestehen, nimmt die Firma Werner an den Anwesen, die sie nicht entsorgen konnte, am nächsten Leerungstermin der Restmülltonne neutrale Müllsäcke mit. Auch Biomüll, der nicht entsorgt werden konnte, kann in dieser Zeit ausnahmsweise in einem neutralen Müllsack bei der nächsten Leerung der Restmülltonne bereitgestellt werden.
Außerdem darf die Biotonne ausnahmsweise auch am Leerungstermin der Restmülltonne bereit gestellt werden.
Waren Papiertonnenleerungen betroffen nimmt die Fa. EMDE am nächsten Entsorgungstermin neben der Tonne in einem Karton bereit gestelltes Papier ausnahmsweise auch mit.
Natürlich müssen alle Abfallbehältnisse, auch die Gelben Säcke, nach wie vor ab 6.00 Uhr morgens zur Leerung bzw. Abholung bereit stehen, auch wenn das Abfuhrunternehmen sonst meist erst später kommt.
Zudem kommt es bei Minusgraden häufig zum Festfrieren von Abfällen in der Tonne, so dass diese beim Leerungsvorgang trotz mehrmaligem Rütteln nicht herausfallen. Je feuchter die Abfälle sind, desto eher können sie festfrieren. Biomüll ist eher betroffen als Restmüll, da er naturgemäß mehr Feuchtigkeit enthält. Eine wirkungsvolle Maßnahme gegen das Festfrieren ist das Einpacken der Abfälle in Zeitungspapier, welches die Feuchtigkeit aufsaugt. Restmüll kann auch in Plastiktüten in die Tonne geworfen werden. Wer die Möglichkeit hat, kann die Tonne außerdem an einem wärmeren Ort, wie z. B. einer Garage, abstellen. Wer sicher gehen will, dass seine Tonne problemlos geleert werden kann, sollte kurz vor der Leerung nachprüfen, ob der Inhalt locker in der Tonne liegt. Falls nicht, kann er dann noch mechanisch von der Tonnenwand abgelöst werden. Den Müllwerkern ist dieses Nachsehen und „händische“ Lockern leider nicht möglich. Sollte trotz aller Vorsicht die Tonne einmal nicht vollständig geleert worden sein, besteht dennoch kein Grund zum Ärgern. Nur der Müll, der aus der Tonne herausfällt, wird bei der Ermittlung der Höhe der Gewichtsgebühr berücksichtigt.
Für diese, durch die winterliche Witterung erschwerten Entsorgungsbedingungen, werden die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis gebeten.


Entsorgung von Gasflaschen

In letzter Zeit wurde öfter versucht, Gasflaschen im Altmetallcontainer in den gemeindlichen Recyclinghöfen zu entsorgen. Dies ist jedoch nicht zulässig!
Gasflaschen (Druckgasflaschen) sind Metallbehältnisse, die unter Druck stehende Gase bzw. Gasgemische enthalten. Verwendung finden sie z. B. beim Camping, im Handwerk oder im medizinischen Bereich. Da die Behälter unter Druck stehen, können sie bei unsachgemäßer Behandlung (beispielsweise Hitze, Feuer, Druck von außen, Abreißen des Ventildeckels) explodieren. Die gemeindlichen Recyclinghöfe dürfen Gasflaschen, da es sich i.d.R. um Gefahrstoffe handelt, gar nicht annehmen. Sie dürfen nicht zusammen mit anderen Materialien wie z. B. Altmetall gesammelt werden.
Beim Erwerb solcher Gasflaschen wird ein Pfand erhoben, das bei der Rückgabe der Flasche erstattet wird. Schon aus diesem Grund sollten Gasflaschen, wenn sie leer sind, möglichst wieder dort zurück gegeben werden, wo sie gekauft wurden. Aber auch wenn man keinen Beleg mehr über den Kauf einer Gasflasche hat, nehmen die mit ihnen handelnden Firmen diese in aller Regel gegen Entgelt zurück.
Sind Gasflaschen stark beschädigt, z. B. korrodiert, kann ein Transport in diesem Zustand zu gefährlich sein. In diesen Fällen können Spezialfirmen helfen, die Flaschen vor Ort zu besichtigen und unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen abzuholen.
Bei Fragen zur Entsorgung von Gasflaschen kann auch die Abfallberatung des Landratsamtes unter Telefonnummer 06021/ 394-395 oder 394-407 weiterhelfen.

  


Nicht benötigte Biotonnen bitte zurückgeben!

Aufgrund von statistischen Erhebungen wurde festgestellt, dass weiterhin viele Biotonnen an verschiedenen Anwesen vorgehalten werden, obwohl bereits über einen längeren Zeitraum keine Entleerung erfolgte. Allerdings besteht im Moment ein großer Bedarf an Biotonnen, weshalb wieder eine Neuanschaffung von Biotonnen notwendig wäre. Durch die Rückgabe der Biotonnen könnte diese Neuanschaffung vermieden werden.

Die  Zurückgabe der Tonnen spart Geld  und kommt über die Müllgebühren allen Gebührenzahlern zu Gute.

Falls Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie ihre Biomülltonne nicht mehr benötigen, dürfen wir Sie bitten, diese abzumelden und von der Müllgebührenstelle abholen zu lassen. Zu diesem Zweck liegen Änderungsmeldungen in Ihrem Rathaus aus, oder hier. Bitte schicken sie diese ausgefüllt unter Angabe der Adresse, Tonnennummer und Kundennummer an die Müllgebührenstelle des Landratsamtes Aschaffenburg oder per Fax an die Nummer 06021/394-944. Eine Abmeldung über die Emailadresse abfallwirtschaft@Lra-ab.bayern.de ist ebenfalls möglich.

Es reicht jedoch auch ein formloses Schreiben aus, in dem das Anwesen, der Eigentümer und die Nummer der abzuholenden Biotonne angegeben werden.

Die Abholung erfolgt innerhalb der nächsten Wochen. Deshalb soll die Biotonne ab dem Zeitpunkt der Abmeldung frei zugänglich, z. B. im Hof, aufbewahrt werden, damit bei der Abholung niemand zu Hause sein muss.

Für Ihre Unterstützung möchten wir uns in Namen aller Müllgebührenzahler herzlich bedanken.





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Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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