Hinweise für Gewerbe und Industrie
Wissenswertes zur Anschlusspflicht
Gewerbebetriebe, bei denen bis zu 10 t oder 50 m3 im Jahr an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen anfällt, sind an die kommunale Hausmüllabfuhr anschlusspflichtig. Als Gewerbe werden in diesem Sinne auch Freiberufler und Träger caritativer Einrichtungen verstanden. Das Gefäßvolumen kann von den Gewerbetreibenden selbst gewählt werden, muss jedoch für die regelmäßig anfallenden Abfallmengen ausreichend bemessen sein.
Bei einem Abfallanfall über 10 t oder 50 m3 im Jahr besteht keine Anschlusspflicht an die kommunale Hausmüllabfuhr. Dies gilt auch für Abfallarten, die nach den Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung von der Hausmüllsammlung ausgeschlossen sind.
Nutzung der Biotonne
Gewerbetreibende dürfen wie Privatbürger Biotonnen nutzen. Einschränkungen bei der Nutzung von Biotonnen existieren nur beim Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.
Hier dürfen Biotonnen nur für die Erfassung rein vegetabiler Bioabfälle, die vor der Zubereitung von Speisen anfallen (z. B. Kartoffelschalen oder Salatblätter), genutzt werden. Alle anderen Speiseabfälle müssen über die Tierkörperbeseitigungsanlagen oder statt dessen zugelassene Anlagen entsorgt werden. Bei näheren Fragen hierzu wenden Sie sich an die Abfallberatung.
Transport von Abfällen zu Entsorgungsanlagen
Wer Abfälle, die nicht über die Hausmüllabfuhr erfasst werden, zu entsorgen hat, kann damit größtenteils private Entsorger beauftragen. Adressen von solchen Firmen können bei der Abfallberatung des Landratsamtes oder der IHK erfragt werden.
Wer eigene Abfälle selbst zu Entsorgungsanlagen transportieren will, benötigt hierfür Genehmigungen, die in der Regel das Landratsamt erteilen kann. Bitte wenden Sie sich mit Fragen hierzu an die Abfallberatung.
In manchen Fällen können die Abfallberater auch Firmenkooperationen vermitteln, z. B. wenn das Abfallprodukt der einen Firma in der anderen dringend benötigt wird.
Die Arbeitsgemeinschaft der Abfallberater Unterfrankens hat für eine Vielzahl unterschiedlicher Gewerbe eigene Informationsbroschüren mit Hinweisen zur Entsorgung der branchenspezifischen Abfälle erarbeitet.
Die Broschüren können über die Internet-Adresse www.abfallberatung-unterfranken.de aufgerufen und ausgedruckt werden.
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