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Müllgebühren
 
Jeder Bürger hat eine individuelle Müllgebühr, die sich nach seiner Inanspruchnahme der Müllabfuhr richtet. Die Müllgebühr besteht aus der Grundgebühr, der Entleerungsgebühr und der Gewichtsgebühr. Ab Januar 2008 gelten folgende Gebührensätze:

Grundgebühr - Restmüll

120 LTonne=4,50 EUR/Monat54,00 EUR/Jahr
240 LTonne=9,00 EUR/Monat108,00 EUR/Jahr
660 LContainer=24,75 EUR/Monat297,00 EUR/Jahr
1100 LContainer=41,50 EUR/Monat498,00 EUR/Jahr

Für die Biotonne wird keine gesonderte Grundgebühr erhoben.

Entleerungsgebühr - Restmüll

120 LTonne=2,80 EUR/Entleerung
240 LTonne=2,80 EUR/Entleerung
660 LContainer=10,00 EUR/Entleerung
1100 LContainer=10,00 EUR/Entleerung


Entleerungsgebühr - Biomüll

60 LTonne=0,50 EUR/Entleerung
120 LTonne=0,50 EUR/Entleerung


Gewichtsgebühr - Rest- und Biomüll

Kilogramm (kg) = 0,20 EUR


Eine Papiertonne
kann von jedem an die Hausmüllabfuhr angeschlossenen Anwesen genutzt werden. Pro 120 Liter Restmülltonnenvolumen können 240 Liter Papiertonnenvolumen ohne weitere Gebühren genutzt werden.
Wer mehr Papiertonnenvolumen benötigt muss pro 240 Liter 3,00 € und pro 1100 Liter 12,50 € monatlich zuzahlen.

 

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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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