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Abrechnungsverfahren

Die Erhebung der Müllgebühren erfolgt ähnlich wie bei Strom, Gas und Wasser über Abschlagszahlungen.

Zweimal jährlich wird eine Abschlagszahlung erhoben, die die Grund-, Entleerungs- und Gewichtsgebühr einschließt.

Die Höhe des Abschlages wird zu Jahresbeginn mitgeteilt und richtet sich im Regelfall nach der im Vorjahr tatsächlich angefallenen Gebührenhöhe.

Am Anfang des Folgejahres wird anhand der ermittelten Daten der Verwiegung exakt abgerechnet.
Die tatsächlich zu zahlende Gebühr wird mit den bereits gezahlten Abschlagszahlungen verrechnet.
Guthaben werden rückvergütet, Fehlbeträge werden mit der ersten Abschlagszahlung des Folgejahres erhoben.

Die neuen Abschlagszahlungen werden dann an die im Vorjahr tatsächlich beanspruchten Leistungen angepasst. 

Wer im Laufe des Jahres wissen möchte, welche Kosten bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt angefallen sind (um z. B. mit Mietern, die ausziehen, abrechnen zu können) kann jederzeit von der Müllgebührenstelle eine Zwischenabrechnung, genannt Leistungsberechnung, erhalten.    

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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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