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Erläuterungen zu den Gebührenarten 
  

  
 
Mit der Grundgebühr werden die Leistungen der Abfallwirtschaft finanziert, die unabhängig von der Rest- und Biomüllentsorgung anfallen. So z.B. viele Wertstoffsammlungen, die Problemabfallsammlung, Recyclinghöfe und die Altholz- und Altmetallsammlung.
Die Gebühr orientiert sich an der Größe der Restmülltonne. Die Nutzung der Biotonne hat keinen Einfluss auf die Höhe der Grundgebühr.
Für die Biotonne wird keine gesonderte Grundgebühr erhoben. 
 
 
 
Die Entleerungsgebühr wird immer dann erhoben, wenn die Tonne geleert wird. Daher wird die Tonne nur dann geleert, wenn sie e i n d e u t i g zur Leerung bereitgestellt wurde. Ab Januar 2002 müssen alle Abfallgefäße bereits ab 6:00 Uhr, gut sichtbar an einer anfahrbaren Stelle, zur Leerung bereitgestellt werden. Nur so lassen sich bei dem erhöhten Verkehrsaufkommen und dadurch bedingten längeren Fahrzeiten die umfangreichen täglichen Entsorgungstouren bewältigen.
Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Tonnengröße und -art. Es ist keine Mindestanzahl an Leerungen vorgeschrieben. 
 
 
 
Die Gewichtsgebühr wird pro Kilogramm Rest- oder Biomüll berechnet. Sollte eine Tonne nicht vollständig geleert werden können, so wird nur der Anteil berechnet, der tatsächlich ins Sammelfahrzeug abgekippt wurde. Sollten Sie mehrere Grundstücke besitzen, so erhalten Sie für jedes einen separaten Bescheid. Jede Tonne, die auf dem jeweiligen Grundstück steht, ist unter Angabe der Deckelnummer mit der Anzahl der registrierten Leerungen, dem Abfallgewicht und der hieraus resultierenden Gesamtgebühr aufgelistet.
Die Aufteilung der Gesamtgebühr auf die einzelnen Mietparteien eines Grundstückes erfolgt durch den Hauseigentümer. Er muss daher wissen, welche Tonnen von der jeweiligen Mietpartei genutzt werden. 
 
 
 
Übrigens: Die Mülltonnen können verschlossen zur Leerung bereitgestellt werden. Sie werden am Fahrzeug automatisch geöffnet und sind nach der Leerung wieder verschlossen. Bitte lassen Sie die Schlüssel am Abfuhrtag n i c h t im Schloss stecken, da dies beim Leerungsvorgang zu Schäden am Schloss führen kann.  
 
 
 

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