Elektronisches Nachweisverfahren
Zum 01. April 2010 wurde das elektronische Nachweisverfahren eingeführt. Seit diesem Termin müssen die Entsorgungsnachweise, Sammelentsorgungsnachweise, Begleitscheine und die Register nachweispflichtiger Abfälle (gefährliche Abfälle) in elektronischer Form geführt werden.
Ab dem 1. Februar 2011 wird die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur im Nachweisverfahren anstelle der handschriftlichen Unterschrift auch für alle Abfallerzeuger und Abfallbeförderer verpflichtend.
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