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Elektronisches Nachweisverfahren

Zum 01. April 2010 wurde das elektronische Nachweisverfahren eingeführt. Seit diesem Termin müssen die Entsorgungsnachweise, Sammelentsorgungsnachweise, Begleitscheine und die Register nachweispflichtiger Abfälle (gefährliche Abfälle) in elektronischer Form geführt werden.

Ab dem 1. Februar 2011 wird die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur im Nachweisverfahren anstelle der handschriftlichen Unterschrift auch für alle Abfallerzeuger und Abfallbeförderer verpflichtend.

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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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