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Zuschüsse

Zuschuss für Komposter

Der Landkreis bezuschusst die Anschaffung eines Komposters aus Recyclingkunststoff, Holz oder Metall zur Kompostierung von Grün- und Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück mit 60% des Kaufpreises bis zu maximal 60,00 €.
Komposter aus Neukunststoff werden nicht bezuschusst!

Wer ihn in Anspruch nehmen will, schickt die Originalquittung für den erstandenen Komposter mit der Materialbeschreibung und dem Antrag für den Zuschuss an das:

Landratsamt Aschaffenburg                         Fax Nr.: 06021/ 394-901
Sachgebiet Abfallwirtschaft                          e- mail: abfallwirtschaft@LRA-ab.bayern.de
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg


Zuschuss für Babywindeln

Wenn Sie für Babys auf Einwegwindeln verzichten, wird Ihr Umweltbewusstsein vom Landratsamt belohnt. Sie erhalten für jedes Kind für das erste und zweite Lebensjahr einen Zuschuss von bis zu 100,00 €, wenn Sie Mehrwegwindeln kaufen oder einen Windeldienst nutzen. Der Zuschuss wird zunächst für ein Lebensjahr gewährt, so dass für das zweite Lebensjahr eine nochmalige Antragstellung erfolgen muss. Der Zuschussantrag ist bis spätestens zum Ablauf des jeweiligen Lebensjahres zu stellen.
Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung über den Kauf von Windeln über 100,00 €, kann der Restbetrag der selben Rechnung für die Auszahlung des Windelzuschusses für das zweite Lebensjahr des selben Kindes oder weiterer Kinder geltend gemacht werden.

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte ein:

  • Geburtsurkunde des Wickelkindes in Kopie
  • Rechnung über den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Nutzung eines Windeldienstes (Originalrechnung)
  • ausgefüllten Zuschussantrag (erhältlich auch bei allen Gemeindeverwaltungen und im Landratsamt)

 
Haben Sie Windeln über einen Internethändler oder Auktionator (z.B. e-bay) erworben, legen Sie als Beleg bitte den Ausdruck der Benachrichtigung über den erteilten Zuschlag und den Originalkontoauszug mit dem Überweisungsbetrag für die gekauften Windeln bei.

Der Zuschuss wird dann auf Ihr Konto überwiesen.
Quittungen von Privatpersonen können wir leider nicht anerkennen.

Ab dem fünften Kind kann übrigens eine Härtefallregel angewendet werden, wonach für die genutzte Restmülltonne nur eine geringere Grundgebühr gezahlt werden muss. Nähere Informationen hierzu erteilt die Müllgebührenstelle unter Tel.: 06021/ 394-444.

Flyer zum Windelzuschuss


Zuschuss bei Inkontinenz

Da ein durch Inkontinenz bedingter vermehrter Restmüllanfall durch Windeln usw. aufgrund der Verwiegung zu einer erhöhten Müllgebühr führen kann, hat der Kreistag beschlossen, inkontinenten Personen unter bestimmten Voraussetzungen, einen freiwilligen Zuschuss zu gewähren.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

Es muß ein finanzieller Härtefall gegeben sein. Ein solcher Härtefall liegt vor, wenn folgende Leistungen bezogen werden:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz
  • Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • Ausbildungsförderung im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes
  • Ausbildungsförderung nach den Regelungen über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter

Sollte eine der vorgenannten Leistungen nicht bezogen werden, kann die Härtefallregelung auch dann zutreffen, wenn eine festgelegte Einkommensgrenze durch die monatlichen Einnahmen der inkontinenten Person und der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen nicht überschritten wird. Zu den Angehörigen zählen der Ehegatte und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder. Die Einkommensgrenze ist für das Jahr 2012 mit folgenden monatlichen Bruttobeträgen festgelegt:

Alleinstehend1.050,00 €
+ 1 Angehöriger1.443,75 €
+ 2 Angehörige1.706,25 €
+ 3 Angehörige1.968,75 €
+ 4 Angehörige2.231,25 €

   
Die oben beschriebenen Voraussetzungen sind nicht zu erfüllen, wenn inkontinente Kinder in häuslicher Pflege durch die Familie betreut werden. Statt dessen ist in diesen Fällen eine Geburtsurkunde vorzulegen.

Die vorliegende Inkontinenz und Pflegebedürftigkeit muß durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Es darf nicht früher als 2 Jahre vor dem Kalenderjahr ausgestellt worden sein, für das ein Zuschuss beantragt wird (Ausstellungsdatum beachten).

Über die, für die inkontinenzbedingten Abfälle genutzte Restmülltonne muß tatsächlich ein erhebliches Abfallgewicht entsorgt worden sein. Mindestens müssen im Jahr 30 kg pro Person angefallen sein. 
 
Zuschusshöhe:

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 84,00 € im Jahr bzw. den anteiligen Betrag von 7,00 € im Monat.

Liegt die tatsächlich angefallene Gewichtsgebühr bei Vorliegen der übrigen Zuschussvoraussetzungen unter 84,00 € im Jahr bzw. 7,00 € im Monat, wird maximal die tatsächlich angefallene Gewichtsgebühr als Zuschuss gewährt.

Der Zuschuss ist für jedes Kalenderjahr neu zu beantragen und kommt rückwirkend zur Auszahlung.
Er muss bis spätestens zum 30.06. eines Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr gestellt werden (für 2012 bis spätestens zum 30.06.2013).

Der Zuschuss wird der von Inkontinenz betroffenen Person gewährt, unabhängig davon, ob diese auch Empfänger des Bescheides über Abfallentsorgungsgebühren für das Anwesen ist oder nicht. Eine Verrechnung des Zuschusses mit den Abfallgebühren ist daher nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen:

Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach den Gegebenheiten im Einzelfall. Wird der Antrag vom Landratsamt zugeschickt, werden sie auf dem Antragsformblatt angekreuzt.

In der Regel werden die folgenden Unterlagen bzw. Nachweise benötigt:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Ärztliches Attest, das Inkontinenz und Pflegebedürftigkeit bestätigt
  • Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheid, Nachweis über Mieteinkünfte, Bescheid über Einkünfte aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit) der inkontinenten Person und der im Haushalt lebenden Familienangehörigen bzw. Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen
  • Geburtsurkunde von betroffenen Kindern in Familienpflege
  • Angabe der Nummer(n) der Restmülltonne(n), über die der inkontinenzbedingte Abfall entsorgt wurde
  • Angabe der Anzahl von Personen, die diese Tonne(n) genutzt haben

Weitere Auskünfte bei Fragen zum Zuschuss bei Inkontinenz werden unter Tel. 06021/394-407 erteilt.

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Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
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Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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