Bodenschutz
Seit 1999 gibt es das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die dazu erlassene Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Damit wird der Boden als elementarer Bestandteil des Ökosystems und drittes wichtiges Umweltmedium - neben Wasser und Luft - nunmehr ausdrücklich und umfassend geschützt. Durch das BBodSchG werden Pflichten zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und zur Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen begründet. Die BBodSchV konkretisiert die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastensanierung und stellt dadurch einen bundeseinheitlichen Vollzug sicher. Sie sieht u.a. Regelungen über die maßgeblichen Schadstoffwerte (Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte) und Untersuchungsanforderungen vor.
Zeitgleich mit BBodSchG hat Bayern das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) erlassen, das vom Spielraum des Bundesgesetzgebers zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften umfassend Gebrauch macht. Danach sind für den Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) zuständig. Bei Fragen fachlicher Art beteiligen sie die Wasserwirtschaftsämter oder weitere betroffene Fachbehörden wie z.B. die Gesundheitsverwaltung oder die Landwirtschafts- und Forstbehörden.
In Ergänzung zu den bestehenden Regelwerken ist im Jahr 2000 die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV) veröffentlicht worden. In ihr werden die wesentlichen Grundlagen für den Vollzug dieses Rechtsgebietes dargestellt, insbesondere werden die Aufgaben und das Zusammenwirken der Behörden sowie der Verfahrensablauf bei der Altlastenbehandlung konkretisiert.
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