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Landschaftspflegeverband


Anfang der 70er Jahre fiel ein Großteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Spessart und Maintal brach; Grund waren die ungünstigen Standortbedingungen, starke Besitzzersplitterung, fehlende Flurerschließung und ungünstige gesamtwirtschaftliche Bedingungen. In einigen Gemeinden des Hauptspessarts betrug die Sozialbrache bis zu 90 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche.  
   
Sechs Modellgemeinden (Hain, Heigenbrücken, Heimbuchenthal, Hessenthal, Waldaschaff, Weibersbrunn) schlossen sich unter Einbeziehung des Landkreises Aschaffenburg 1971 zu einer Arbeitsgemeinschaft zur Erhaltung der Kulturlandschaft zusammen; diese wurde 1976 in den Verein zur Erhaltung der Kulturlandschaft Lkr. Aschaffenburg e.V. umgewandelt.

Ziel des Vereins war es, einer Verödung ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen vor allem im Hochspessart entgegenzuwirken. Für die Offenhaltung der Spessarttäler, die wegen des Fremdenverkehrs auch im Interesse des Landkreises und der Gemeinden liegt, wurden sie von jeher die über die Förderprogramme nicht gedeckten Kosten übernommen.

Seit dem Jahr 1989 nennt sich der Verein nun 

Landschaftspflegeverband Aschaffenburg e. V. 

Mit einer Ausnahme sind alle Gemeinden des Landkreises Mitglied im Verein.

Im Landschaftspflegeverband sind erstmals Landwirtschaft und Naturschutz unter einem Dach vereinigt. Die Hauptaufgaben des Vereins sind: 

Vereinszweck 1: Erhaltung der Kulturlandschaft 

  • Nachmulchen oder Nachmahd von Weiden
  • Maßvolle Entbuschung von Weideflächen, um eine fortschreitende Sukzession zu unterbinden
  • Sicherstellung der Wasserversorgung auf Weideflächen
  • Einrichten von Viehtränken und Furten durch Bachläufe Auszäunung von Bachläufen zum
    Schutz vor Uferabtritten und Gewässerverschmutzung
  • Plenterungen von Windschutzhecken und Freischneiden von Triebwegen

Vereinszweck 2: Naturschutz und Landschaftspflege 

  • Pflege von Biotopen
  • Mahd von Feuchtwiesen
  • Offenhaltung von Bachtälern
  • Anlage von Streuobstwiesen
  • Heckenpflege
  • Pflege und Sanierung von Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen
  • Anlage von Nisthilfen und Krötenzäunen

Durchführung 

Die Arbeiten zur Erhaltung der Kulturlandschaft werden zum größten Teil von den Bewirtschaftern selbst ausgeführt. Sie übernehmen auch Arbeiten auf anderen Flächen und haben sich so ein weiteres Standbein zur Sicherung ihres Einkommens geschaffen. Inzwischen steht mit dem Landschaftspflegetrupp auch für überörtliche Maßnahmen ein eingespieltes Team junger Landwirte und Landwirtschaftsmeister bereit.

Grundsätzlich sind zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben vorrangig land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder Selbsthilfeeinrichtungen im Sinne Art. 8 LwFG einzuschalten.

Die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden überwiegend von den Mitgliedern der Naturschutzverb‰nde und dem Landschaftspflegetrupp durchgeführt. 
 
Finanzierung 

Die zuwendungsfähigen Kosten werden finanziert:

  • 70 % Staatl. Zuschüsse:
    Verwendungszweck 1:
    Bayer. Kulturlandschaftsprogramm, Teil C
    Verwendungszweck 2:
    Landschaftspflege-Richtlinien
  • 15 % Landkreis Aschaffenburg
  • 15 % Mitgliedsgemeinden, die Maßnahmen durchführen. In Einzelfällen durch Eigenbeteiligung des Bewirtschafters

Abgerechnet wird nach Vorlage von Rechnungen bzw. Arbeitstagebüchern auf der Grundlage von Maschinenring-Sätzen. 

Geschäftsordnung 

Die Organisation und verwaltungsmäßige Abwicklung der Maßnahmen wird vom Landratsamt und dem Amt für Landwirtschaft und Ernährung durchgeführt.

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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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