Meldepflichtige Wirbeltiere
Nach § 6 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) müssen alle Tierefreunde ihren Bestand an geschützten Wirbeltierarten unverzüglich nach Besitznahme der zuständigen Behörde - für den Landkreis Aschaffenburg das Landratsamt - anzeigen.
Das Merkblatt soll verunsicherten Tierhaltern helfen, der Meldepflicht im Sinne des Artenschutzes nachzukommen.
ACHTUNG!
Meldepflichtige Wirbeltiere müssen im Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, angemeldet werden.
©2012 Landratsamt Aschaffenburg www.landkreis-aschaffenburg.de






