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Meldepflichtige Wirbeltiere

Nach § 6 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) müssen alle Tierefreunde ihren Bestand an geschützten Wirbeltierarten unverzüglich nach Besitznahme der zuständigen Behörde - für den Landkreis Aschaffenburg das Landratsamt - anzeigen.

Das Merkblatt soll verunsicherten Tierhaltern helfen, der Meldepflicht im Sinne des Artenschutzes nachzukommen.

ACHTUNG!
Meldepflichtige Wirbeltiere müssen im Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, angemeldet werden.

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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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