Wasserrecht
Ziele und Aufgaben
Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten. (§ 1 a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz)
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel.
Daneben wird Wasser aber auch als Brauchwasser für viele andere Zwecke (Hygiene, Warenproduktion, Energieerzeugung) genutzt. Diese vielfältigen Nutzungen wirken sich auf die Qualität des Wassers aus. Der Schutz des Wassers vor vermeidbaren Verunreinigungen ist daher eine primäre Aufgabe einer Umweltschutzverwaltung.
Die Aufgaben des Gewässerschutzes werden in Bayern im wesentlichen von zwei Behörden wahrgenommen.
Für den rechtlichen Vollzug sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Die technische Beratung und Begutachtung wird zwischenzeitlich für bestimmte Teilbereiche vom Landratsamt selbst wahrgenommen. Seit dem 1. November 1994 besteht beim Landratsamt eine Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft. Diese Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft ist u. a. für die Begutachtung von privaten Einzelbauvorhaben in Gewässernähe, für Kleinkläranlagen und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zuständig. Die Übertragung dieser einfacheren Begutachtungen auf das Landratsamt ermöglicht eine schnellere Bearbeitung insbesondere von Bauanträgen.
Die größeren Vorhaben (z.B. Gewässerausbauten, Hochwasserfreilegungen, Begutachtung von Wasserschutzgebieten, kommunale und gewerbliche Trinkwasser- und Abwasseranlagen, Bewertung wasserwirtschaftlicher Fragen als Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Bauleitplanungen) werden dagegen weiterhin vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg wahrgenommen.
Broschüren zum Thema Wasserrecht
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