LandkreisOnline         Kreisorgane         Bildung, Sport u. Kultur         Gesundheit/Soziales         Abfall/Umwelt         Bau/Gewerbe/Sicherheit         Wirtschaft/Verkehr
Erdwärmesonden

Bei der Nutzung regenerativer Energien kommen in jüngster Zeit neben Solaranlagen und Grundwasser-Wärmepumpen verstärkt Erdwärmesondenanlagen zum Einsatz.

Um einen guten Wirkungsgrad zu erreichen, werden dabei häufig Tiefbohrungen erforderlich.

Die Errichtung und der Betrieb einer Erdwärmesondenanlage bedarf als Gewässerbenutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Für das Einbringen von Stoffen (hier: Erdwärmesondenanlage) in das oberflächennahe, nicht gespannte Grundwasser für thermische Nutzungen bis einschl. 50 kJ/s (entspricht etwa 3 Wohneinheiten) ist eine "Erlaubnis mit Zulassungsfiktion" nach Art. 70 BayWG zu erteilen.

Mit dem Erlaubnisantrag ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) vorzulegen. Eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg erfolgt nicht mehr. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen beim Landratsamt Aschaffenburg eine Entscheidung getroffen wird. Allerdings wird nach Prüfung der Voraussetzungen des Art. 70 BayWG kurzfristig innerhalb von ca. 1 - 2 Wochen ein schriftlicher Erlaubnisbescheid ergehen. Die Erlaubnis nach Art. 70 BayWG ergeht unbeschadet Rechte Dritter.

In festgesetzten Wasserschutzgebieten können Erdwärmesondenanlagen mit Tiefbohrungen nicht vorgenommen werden.

Antragsvordruck für Erdwärmesonden 
 
 
Zur Erleichterung steht ein Antragsvordruck zur Verfügung, der die zur Beurteilung notwendigen Daten abfragt und eine Aufstellung der Unterlagen enthält, die mit dem Antrag vorzulegen sind. Beim Ausfüllen des Antrags ist darauf zu achten, dass die Unterlagen vollständig vorgelegt werden, damit Nachfragen die Bearbeitung nicht unnötig verzögern.

Bei Anträgen sind Angaben zur Geologie in Form einer Prognose über die zu erwartenden Schichtenfolge (mit Meterangaben) und die Grundwasserverhältnisse vorzulegen. Diese werden in der Regel die Bohrfirma machen können. Ggf. ist ein Geologe bzw. ein geologisches Fachbüro einzuschalten.

Ausschlaggebendes Kriterium für die Zulässigkeit von Erdwärmesondenanlagen ist, dass grundsätzlich die Basis des obersten Grundwasserleiters nicht durchstoßen wird.

Der ausgefüllte Antrag ist mit den obengenannten Unterlagen (dreifach) an das Landratsamt Aschaffenburg, Wasser- und Bodenschutz, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg zu senden.

Bei größeren Erdwärmesondenanlagen mit einer Leistung von mehr als 50 kJ/s werden die Antragsunterlagen vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg begutachtet, so dass der PSW hier nicht zum Einsatz kommt. In diesen Fällen wird ein "normales" Erlaubnisverfahren durchgeführt. Sobald die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden vorliegen, wird ein schriftlicher Erlaubnisbescheid ergehen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bietet auf seinen Internetseiten das Informationssystem Oberflächennahe Geothermie (IOG) an, welches umfassende Informationen und (Standort)Auskünfte über die Nutzungsmöglichkeiten der oberflächennahen Geothermie in Bayern gibt. 

Weitere Informationen können auch im Energie-Atlas Bayern der Bayerischen Staatsregierung
und den Internetseiten des Bayerischen Umweltministeriums abgerufen werden.

Weitere Informationen können beim Bundesverband Wärmepumpe e.V. sowie beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg eingeholt werden.
Beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (früher: Bayerisches Geologisches Landesamt) und im Bodeninformationssystem Bayern sind geologische Karten als Orientierungshilfen veröffentlicht.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Förderfähig sind u.a. effiziente Wärmepumpen. Nähere Informationen können auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entnommen werden.


zurück zur Übersicht
Standard Ansicht Ansicht mit dunklem Hintergrund Ansicht mit hellem Hintergrund

Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
Seite drucken |  weiterempfehlen |  Impressum | Kontakt | Sitemap