Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe - hierzu zählen insbesondere Mineralölprodukte wie Heizöl, Dieselkraftstoff und Benzin - stellen eine potentielle Gefahr für das Grundwasser und Bäche, Flüsse und Seen dar. Durch unsachgemäße Lagerungen und ... weiter
Anzeigepflicht
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind dem Landratsamt nach Art. 37 BayWG anzuzeigen. Oberirdische Anlagen mit Heizöl, Dieselkraftstoff und Benzin sind erst ab einem Volumen von 1.000 Liter anzeigepflichtig; dies gilt jedoch nicht für Anlagen ... weiter
Prüfung durch Sachverständige
Verschiedene Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen nach dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) und der Anlagenverordnung (VAwS) einer gesetzlichen Prüfpflicht. Insbesondere unterliegen dieser Prüfpflicht:Anlagen mit unterirdischen ... weiter
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