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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe - hierzu zählen insbesondere Mineralölprodukte wie Heizöl, Dieselkraftstoff und Benzin - stellen eine potentielle Gefahr für das Grundwasser und Bäche, Flüsse und Seen dar. Durch unsachgemäße Lagerungen und ... weiter
Anzeigepflicht
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind dem Landratsamt nach Art. 37 BayWG anzuzeigen. Oberirdische Anlagen mit Heizöl, Dieselkraftstoff und Benzin sind erst ab einem Volumen von 1.000 Liter anzeigepflichtig; dies gilt jedoch nicht für Anlagen ... weiter
Prüfung durch Sachverständige
Verschiedene Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen nach dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) und der Anlagenverordnung (VAwS) einer gesetzlichen Prüfpflicht. Insbesondere unterliegen dieser Prüfpflicht:Anlagen mit unterirdischen ... weiter
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Kontakt
Öffnungszeiten
Landratsamt Bayernstraße & Außenstelle Merlostraße:
Montag - Freitag       08 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Terminvereinbarungszeiten
Montag - Mittwoch     12 - 17 Uhr
Donnerstag              12 - 14 Uhr
Ohne Termin kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll.

Zulassungstellen Mainaschaff & Alzenau
Montag - Freitag       07 - 12 Uhr
zudem donnerstags  14 - 17 Uhr
Annahmeschluß ist jeweils 30 Minuten vorher.
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