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Seit mehr als 20 Jahren werden in Bayern Gewässerpflegepläne erstellt. Aufgabe dieser wasserwirtschaftlichen Fachplanung ist die Lenkung von Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen, um die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer mit ihren Überschwemmungsgebieten langfristig mit einem Minimum an steuernden Eingriffen zu erhalten bzw. wiederherzustellen und zu fördern.

Lag hier der Schwerpunkt anfangs bei Aussagen zu einer ökologisch orientierten "Pflege" und Unterhaltung des Gewässers mit seinen Ufern, so steht heute - aufgrund praktischer Erfahrungen und veränderten Rahmenbedingungen in der Landnutzung - die Eigenentwicklung des Lebensraumes Bach und Fluss im Vordergrund.

Wo immer möglich und wo Nachteile für Dritte ausgeschlossen werden können, ist der Eigenentwicklung der Gewässer Vorrang einzuräumen.

Rund 80 % aller Fischarten sind in der Roten Liste in Bayern aufgeführt. Eine Ursache für diesen hohen Gefährdungsgrad ist die fehlende Durchgängigkeit durch Wanderungshindernisse.

Die Durchgängigkeit unserer Bäche und Flüsse ist für viele Wasserorganismen lebensnotwendig. Die Vernetzung im Flussverlauf und die Verbindung mit der Flussaue und den Seitengewässern ist ein wichtiger Bestandteil eines intakten Flussökosystems.

Viele Fließgewässer sind heute durch Wasserkraftwerke, Wehre und Verrohrungen in kurze Abschnitte zerteilt. Der Bau von funktionsfähigen Wanderhilfen für Fische, Fischnährtiere und andere Wassertiere ist daher ein zentrales Anliegen der Fachberatungen für Fischerei, des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. und der Wasserwirtschaftsverwaltung.

Der Bezirk Unterfranken hat sich mit einem Programm bereit erklärt, vorerst in einzelnen Gewässern die Durchgängigkeit möglichst vollständig wiederherzustellen. Unter anderem ist auch in der Kahl vorgesehen, ungeeignete Querbauwerke zurückzubauen oder Umgehungsgerinne (Aufstiegshilfen) anzulegen. 

Eigenentwicklung und Sukzession in der Talaue 
 
 

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