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Zielsetzungen und Konzepte

 
Früher war es das Ziel der Stadtentwässerung das Niederschlagswasser so schnell und so vollständig wie möglich aus dem Siedlungsgebiet abzuleiten. Man konzentrierte sich auf die richtige Erfassung der abzuleitenden Wassermengen und das Erarbeiten einer passenden Lösung für das Entwässerungskonzept.

Mit der Zeit rückten jedoch die Nachteile des herkömmlichen Ableitungsprinzips mehr und mehr in das Bewusstsein der Bauherrn und Planer:

  • Durch die Versiegelung von Flächen und das schnelle Ableiten von Niederschlagswasser geht die Verdunstung des Niederschlages deutlich zurück. Dadurch wird das sogenannte Kleinklima in dem betroffenen Bereich trockener und heisser.
  • Durch die starke Einschränkung oder sogar vollständige Unterbindung der Versickerung von Niederschlagswasser in den Untergrund geht auch die örtliche Neubildung von Grundwasser zurück.
  • Gleichzeitig erhöht sich der Oberflächenabfluss und belastet unnötig Kanalisationen, Kläranlagen und Gewässer.

Ziel einer verbesserten Stadtentwässerung soll es also sein, unter Beibehaltung des erreichten Standards auch den ökologischen Erfordernissen gerecht zu werden. Daran muss bereits bei der Planung gedacht werden.

Die Weiterentwicklung der herkömmlichen Stadtentwässerung zielt darauf ab, die Rückhaltung, Verdunstung und Versickerung von Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten zu fördern.
Hierfür ist es notwendig, Niederschlagswasser von Flächen mit geringer Verschmutzung vor Ort zurückhalten, um es versickern oder verdunsten zu lassen. Nur stark verschmutztes Niederschlagswasser, das aus Gründen des Gewässerschutzes behandelt werden muss, soll abgeleitet werden.

Zwischenzeitlich wurden mehrere derartige Niederschlagswasserkonzepte mit Genehmigung des Landratsamtes in verschiedenen Landkreisgemeinden umgesetzt.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die neuen Regenwasserkonzepte den Kostenvergleich mit konventionellen Lösungen nicht zu scheuen brauchen.

Das Landratsamt hat in diesem Zusammenhang eine neue Broschüre "Umweltschonender Umgang mit Regenwasser" herausgegeben. Die Broschüre informiert umfassend über die Thematik und gibt Anregungen für einen ökologisch sinnvollen Umgang mit dem Regenwasser. Sie dient den Bürgerinnen und Bürgern sowie Bauherrn als auch Planern als Grundlage für weitere Überlegungen.

Mit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) vom 01.01.2000 und den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) wurden Bestimmungen erlassen, unter deren Einhaltung eine Niederschlagswasserversickerung in das Grundwasser erlaubnisfrei vorgenommen werden kann.

Weitere wichtige Informationen über das Thema "Versickerung von Niederschlagswasser" enthalten die Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BayWG und den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) kann unter bestimmten Voraussetzungen auch gesammeltes Niederschlagswasser erlaubnisfrei in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

Das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft (jetzt: Bayerisches Landesamt für Umwelt) bietet zur Umsetzung der Technischen Regeln das anwenderfreundliche Programm TREN an, mit dem anhand der Beantwortung einfacher Fragen per Mausklick in Erfahrung gebracht werden kann, welche Art der Entwässerung erlaubnisfrei und für das Gewässer/Grundwasser schadlos möglich ist und welche Bedingungen dabei einzuhalten sind.

Anzeigepflicht für Regenwassernutzungsanlagen im Haushalt

Nach der seit dem 01.01.2003 geltenden neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) besteht eine Anzeigepflicht für alle Anlagen zur Nutzung von Regenwasser, Dachablaufwasser und Grauwasser im Haushalt. Die Betreiber solcher Anlagen haben diese bei Inbetriebnahme beim Gesundheitsamt des Landratsamtes mit dem Anzeigeformblatt nach § 13 Abs. 3 TrinkwV 2001 anzuzeigen. Bereits bestehende Hausinstallationen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Weitere Informationen erteilt Herr Plescher (Tel. 06021/394-232) vom Gewerbeamt des Landratsamtes.
 

Broschüre Umweltschonender Umgang mit Regenwasser
Wohin mit Regenwasser? 
 
 

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