Entsorgungseinrichtungen

Im Landkreis Aschaffenburg dient die Einrichtung der Recyclinghöfe der Annahme von verwertbaren Abfällen („Wertstoffen“), die haushaltstypisch in Art und Menge anfallen. Die Recyclinghöfe sind entsprechend der Einwohnerzahlen (Gemeindegröße) in ihrer jeweiligen Größe errichtet. Die Annahme von „Wertstoffen“ aus dem gewerblichen Bereich, die nicht als haushaltstypisch in Art und Menge anzusehen sind, ist auf Grund der Menge und Beschaffenheit nicht möglich. Weiter können auf den gemeindlichen Recyclinghöfen keine Wertstoffe aus Umbau, Abriss oder ähnlicher Herkunft, auch von privaten Haushaltungen sowie aus Haushaltsauflösungen angenommen werden.

Wertstoffe in größeren Mengen sowie Wertstoffe aus Haushaltsauflösungen sind privaten, dafür zugelassenen Entsorgern zu überlassen. Hierfür ist der Landkreis Aschaffenburg gem. Artikel 4 Absatz 1 des bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes nicht mehr in der Pflicht. Auch können die kommunalen Recyclinghöfe diese Leistungen schon alleine auf Grund der Größe und der personellen sowie technischen Ausstattung nicht erbringen.

Wertstoffe Freimenge im Jahr Maximale Menge pro Anlieferung
Altholz (Kat. AI - AIII) 2 m³ 0,5 m³
Altholz behandelt (Kat. AIV) 2 m³ 0,5 m³
Fenster 2 m² / 2 Stück 2 m² / 2 Stück
Flachglas s. Fenster s. Fenster
Glasbausteine 0,5 m³ 0,25 m³
Haustüren 1 Stück 1 Stück
Altmetall alles 0,5 m³
Altpapier alles 0,5 m³
Bauschutt 1 m³ 0,25 m³


Hinweis: Unabhängig von der Zusammensetzung ist die Anlieferung von behandelten Althölzern, Fenstern, Flachglas auf 0,5 m³ pro Anlieferung beschränkt!


Durch den Betriebsablauf (z.B. volle oder defekte Behälter) kann die Annahmemenge eingeschränkt werden und insbesondere Anlieferungen, die ein haushaltstypisches Maß im Sinne der vorstehenden Definition übersteigen, können abgewiesen werden. Hierüber entscheidet das Betriebspersonal.

Neben den Entsorgungsangeboten in den einzelnen Gemeinden (Recyclinghöfe, Containerstandorte für Glas und Dosen, Sammelplätze für Grünabfälle, Deponien für Bauschutt und Erdaushub), die Anlieferungen von Wertstoffen der jeweiligen Gemeindebürger vorbehalten sind, können am Kreisrecyclinghof, bei der GBAB (Gesellschaft zur Verwertung der Bioabfälle aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg) und der Übergabestelle für E-Geräte bei Fa. Werner alle Bürger des Landkreises ihre Wertstoffe bzw. Abfälle entsorgen.

Die GBAB betreibt eine Vergärungsanlage für Biomüll, kompostiert Bio- und Grünabfälle und betreibt die Umladestation. Seit die Kreismülldeponie in Stockstadt geschlossen ist, wird der ganze Restmüll aus dem Landkreis Aschaffenburg bei der GBAB in LKW umgeladen, die ihn zur Verbrennung ins Gemeinschaftkraftwerk Schweinfurt (brennbare Abfälle) oder zur Ablagerung auf die Deponien Wirmsthal oder Bergrheinfeld (inerter Restmüll) bringen.

Kreisrecyclinghof:

Annahme von
Wertstoffen
Restmüll unter 200 kg
gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten

Ort
Obernburgerstraße 25,
Aschaffenburg-Nilkheim

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00 bis 16:30 Uhr
Sa.:        08:00 bis 13:00 Uhr
Terminvereinbarung

Telefon
06021/ 394-7474
Terminvereinbarung
06021/ 394-7471
Umladestation GBAB:

Annahme von
Bio- und Grünabfällen
Restmüll über 200 kg

Ort
Obernburgerstraße 25,
Aschaffenburg-Nilkheim

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00 bis 16:30 Uhr
Sa.:        09:00 bis 12:00 Uhr

Telefon
06021/ 83831
Übergabestelle Fa. Werner: Annahme von
Elektrogeräten

Ort
An der Lache 1,
Goldbach

Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 07:00 bis 16:30 Uhr
Sa.:        09:00 bis 12:00 Uhr

Telefon
06021/ 50150

 

Am Kreisrecyclinghof können Restmüll und Wertstoffe direkt angeliefert werden. Für die Annahme einiger Wertstoffe und Abfälle werden Gebühren erhoben. Hier finden Sie die aktuelle Preisliste. Dabei ist zu beachten, dass Restmüllanlieferungen bis zu einem Nettogewicht von 200 kg nicht nach Gewicht, sondern nur nach ihrem (geschätzten) Volumen abgerechnet werden dürfen.
Anlieferungen über 200 kg sind nur bei der Umladestation der GBAB möglich, da nur sie über eine hierfür zugelassene Waage verfügt. Es gelten die durch Anhang am Kreisrecyclinghof bekannt gemachten Gebühren (Änderungen vorbehalten).

Altöl kann in kleinen Mengen gegen Entgelt am Kreisrecyclinghof entsorgt werden.
Bitte beachten Sie, dass hier jedoch kein Umfüllen des Altöls möglich ist. Das Altöl muss mit dem Behälter abgegeben werden!

Derzeit gelten folgende Gebührensätze:

Beseitigungsabfälle Anlieferungen unter 200 kg Anlieferungen über 200 kg
Restmüll, brennbar (Privatanlieferungen)

Inhalt PKW-Kofferraum: 19,00 €
Inhalt PKW-Kombikofferraum: 38,00 €
50,00 € / m3

250,00 € / t

Restmüll, brennbar (gewerbliche Anlieferung) 55,70 € / m3 278,40 € / t
Restmüll, nicht brennbar 22,00 € / 100 Liter 217,80 € / t
Rigips (nicht brennbar) 8,00 € / 100 Liter  
Asbesthaltige Abfälle 6,50 € / m2 323,40 € / t
Künstliche Mineralfasern, leicht 8,00 € / 100 Liter 648,40 € / t
Künstliche Mineralfasern, schwer 16,00 € / 100 Liter 648,40 € / t
Bau- u. Dämm-Styropor Monofraktion
(Maximalanlieferung 1 m3)
3,00 € / 100 Liter  

 

Bei der Übergabestelle der Fa. Werner können Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten bzw. haushaltsübliche Mengen kostenfrei abgegeben werden.

    Kontakte

    Abfallberatung
    Telefon: 06021/394-7422
    Telefax: 06021/394-901
    Abfallberatung@Lra-ab.bayern.de

    Ansprechpartner

    Formulare

    Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

    Abfallwirtschaft

    Erklärfilm

    Alle Eigentümer oder Mieter eines Anwesens im Landkreis Aschaffenburg können die Wertstoff– und Sperrmüllabfuhr auf Abruf beliebig oft in Anspruch nehmen. Wie das funktioniert erfahren Sie im Film.

    Erklärfilm

    Film

    1 Jahr ohne Müllabfuhr
    ... ist Thema des Films. Dank einem effizienten Abfalltrennsystem bleibt unsere Umwelt sauber und wir können gesund leben.

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