Mülltonnen

Mülltonnen bestellen/abbestellen

Im Regelfall muss jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück an die Hausmüllabfuhr angeschlossen sein. Für jede auf dem Grundstück gemeldete Person (auch für Kinder) muss mindestens 20 L-Restmülltonnenvolumen vorgehalten werden. 

Alle an die Hausmüllabfahr angeschlossenen Anwesen können (müssen jedoch nicht) neben Bio- und Restmülltonnen separate Papiertonnen vorhalten.
Sie werden im 4-wöchentlichen Turnus vor dem Grundstück entleert.

Alle Tonnen haben auf dem Deckel eine deutlich erkennbare Nummer eingeprägt. Da für jede Tonne ein eigenes Müllkonto geführt wird, ist es wichtig, dass jeder Nutzer immer dieselbe Tonne befüllt. Mit dem ersten Gebührenbescheid werden jedem Bescheidempfänger die von ihm bestellten und zugeteilten Tonnen mit ihren Deckelnummern mitgeteilt. Außer der Deckelnummer ist jede Tonne durch einen Mikrochip und einen aufgedruckten Strichcode identifizierbar. Dadurch ist es möglich, jedes Gefäß einem bestimmten Grundstück zuzuordnen.

Bei der Leerung der Tonne wird der Chip automatisch gelesen, das ermittelte Abfallgewicht entsprechend zugeordnet und im Bordcomputer des Sammelfahrzeuges abgespeichert. Die geeichte Waage befindet sich im Sammelfahrzeug und wird in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit untersucht. Das Gewicht der Tonne wird vor und nach der Leerung registriert. Als gebührenpflichtiges Abfallgewicht wird nur die Differenz zwischen beiden Wiegungen angesetzt. Sollte eine Tonne einmal nicht völlig entleert werden können, wird der zurückgebliebene Müll also nicht berechnet.  

Die Papiertonnen haben zwar eine eigene Nummer, anhand derer sie einem bestimmten Anwesen eindeutig zugeordnet werden können, werden im Gegensatz zu den Bio- und Restmülltonnen aber nicht gewogen. Für die Papiertonnen werden im Regelfall auch keine separaten Gebühren erhoben.  

Mülltonnen können nur schriftlich, am Besten mit dem amtlichen Änderungsformblatt, bestellt oder abbestellt werden. 

Alle 60 Liter, 120 Liter und 240 Liter Tonnen sowie die 1.100 Liter Container können auch mit Schloss bestellt werden. Wird das Schloss direkt mitbestellt, fällt pro Schloss eine einmalige Gebühr von 31,20 € an; bei Schlossnachrüstungen an bereits ausgelieferten Behältern fällt pro Schloss eine einmalige Gebühr von 48,00 € an.
660 Liter Behälter sind nur ohne Schloss erhältlich.
 

Nicht benötigte Biotonnen bitte zurückgeben!

Aufgrund von statistischen Erhebungen wurde festgestellt, dass weiterhin viele Biotonnen an verschiedenen Anwesen vorgehalten werden, obwohl bereits über einen längeren Zeitraum keine Entleerung erfolgte. Allerdings besteht im Moment ein großer Bedarf an Biotonnen, weshalb wieder eine Neuanschaffung von Biotonnen notwendig wäre. Durch die Rückgabe der Biotonnen könnte diese Neuanschaffung vermieden werden. Die Zurückgabe der Tonnen spart Geld und kommt über die Müllgebühren allen Gebührenzahlern zu Gute.

Keine Kunststoffbeutel in die Biotonne

Der Inhalt der Biotonnen kann bei der Abfuhr immer mal wieder auf Fremdstoffe wie Kunststofftüten kontrolliert werden. Sollte dabei festgestellt werden, dass in der zur Abfuhr bereit gestellten Biotonne Kunststoffe oder sonstige Fehlwürfe enthalten sind, ist es möglich, dass die Tonne nicht entleert wird. Für den Nutzer würde dies über einen farbigen Anhänger dokumentiert, auf dem u.a. der Hinweis auf die falsche Befüllung der Tonne zu finden wäre. In diesem Fall müsste der Nutzer der Tonne die Fremdstoffe aussortieren und über die Restmülltonne entsorgen. Die nachsortierte Biotonne könnte am nächsten regulären Leerungstermin wieder zur Entleerung bereitgestellt werden.

Wer seine Bioabfälle nicht lose in der Küche sammeln will, kann Papierbeutel verwenden, die im Handel erhältlich sind, oder die Bioabfälle in Zeitungspapier einpacken. Papier bereitet keine Probleme in der Vergärung und der anschließenden Verwertung der Gärreste.

Die im Handel erhältlichen kompostierbaren Kunststoffbeutel führen dagegen zu den selben Problemen wie andere Kunststoffbeutel, da sie sich zum Einen nicht so schnell zersetzen wie es nötig wäre und zum Anderen vom Personal nicht als zersetzbar erkannt und daher wie die üblichen Kunststoffbeutel mit hohem Aufwand aussortiert werden.

Dass Restmüll wie Windeln oder noch verpackte überlagerte Lebensmittel ebenfalls nichts in der Biotonne verloren haben, sollte eigentlich selbstverständlich sein.

In die Biotonne gehören:
Küchenabfälle wie
• Reste vom Salat- und Gemüseputzen
• Obstschalen, auch von Südfrüchten
• Kaffee- und Teefilter
• Eierschalen
• Speisereste, gekocht oder roh
• Hygienepapiere wie Papiertaschentücher, Küchenrollen oder Papierservietten
Außerdem kleinere Gartenabfälle wie
• Schnittblumen
• Rasenschnitt, Unkraut
• Organischer Tiereinstreu aus Kleintierhaltung (z. B. Meerschweinchen oder Kaninchen)


Nicht in die Biotonne gehören:
• Steine, Glas, Metall
• Plastiktüten (auch keine kompostierbaren) und sonstige Kunststoffe
• Windeln und Binden
• Zigarettenasche und -kippen
• Kehricht und Staubsaugerbeutel
• Asche aus Ofenfeuerung
• Mineralischer Tiereinstreu (z. B. Katzenstreu)

 

Maße Mülltonnen

Im Landkreis Aschaffenburg werden folgende Tonnengrößen eingesetzt:

  • 60 Liter Mülltonnen (für Biomüll)
  • 120 Liter Mülltonnen (für Restmüll und Biomüll)
  • 240 Liter Mülltonnen (für Restmüll und Papier)
  • 660 Liter Container (für Restmüll)
  • 1.100 Liter Container (für Restmüll und Papier)

 

(Angaben in mm)

60 Liter Mülltonne:
60 Liter Mülltonne
120 Liter Mülltonne:
120 Liter Mülltonne

240 Liter Mülltonne:

240 Liter Mülltonne
660 Liter Container:
600 Liter Container
1100 Liter Container:
1100 Liter Container

 

Kontakte

Abfallberatung
Telefon: 06021/394-7422
Telefax: 06021/394-901
Abfallberatung@Lra-ab.bayern.de

Müllgebührenstelle/Mülltonnen
Telefon: 06021/394-7444
Telefax: 06021/394-944
Abfallwirtschaft@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Abfallwirtschaft

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