Bodenschutz

Seit 1999 gibt es das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die dazu erlassene Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Damit wird der Boden als elementarer Bestandteil des Ökosystems und drittes wichtiges Umweltmedium - neben Wasser und Luft - nunmehr ausdrücklich und umfassend geschützt. Durch das BBodSchG werden Pflichten zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und zur Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen begründet. Die BBodSchV konkretisiert die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastensanierung und stellt dadurch einen bundeseinheitlichen Vollzug sicher. Sie sieht u.a. Regelungen über die maßgeblichen Schadstoffwerte (Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerte) und Untersuchungsanforderungen vor.

 

Altlasten

Bei Altlasten handelt es sich um stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), ferner um Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlastenverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

Auf Altstandorten (bei festgestellten Verunreinigungen: Altlastenstandorten), meist ehemalige Industriestandorte, ist das Stoffspektrum von der ehemaligen Nutzung abhängig und daher variabel und vielfältig. Bodenverunreinigungen werden oft durch schwerlösliche organische Schadstoffe (z.B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe -PAK-) oder Schwermetallen (z.B. Blei, Chrom u.a.) verursacht. Aber auch Lösemittel wie leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (z.B. Tetrachlorethen, Trichlorethen) oder leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (z.B. Benzol, Toluol) können Bodenverunreinigungen verursachen. Auf Grund ihrer Flüchtigkeit sind sie in hohem Maße mobil und treten daher leichter als PAK oder Schwermetalle in Bodenluft oder ins Grundwasser über.

 

Altlastkataster

Das Bayerische Landesamt für Umwelt führt die katastermäßige Erfassung von Altlasten durch.
Auskünfte aus diesem Kataster werden unter anderem beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie bei Bau- und Planvorhaben benötigt.
Das Formular "Auskunft aus dem Altlastenkataster" können Sie über den Link "Formulare" aufrufen.

Kontakte

Bodenschutz
Telefon: 06021-394-7212
Telefax: 06021-394-920
Wasser-und-Bodenschutz@Lra-ab.bayern.de

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Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Wasser- & Bodenschutz

Abfallkalender

Hier haben Sie die Möglichkeit alle Entsorgungstermine für Ihre Gemeinde anzusehen und für Ihren Ortsteil als individuelles Kalenderblatt auszudrucken.

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Landesamt Umwelt

Bayerisches Landesamt für Umwelt

LfU-Bodenschutz

LfU-Altlasten