Meldepflichtige Wirbeltiere

Nach § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BartSchV) müssen alle Tierfreunde ihren Bestand an geschützten Wirbeltierarten unverzüglich nach Besitznahme der zuständigen Behörde - für den Landkreis Aschaffenburg das Landratsamt - anzeigen.

Meldepflichtige Tierarten (häufigste gehandelte Arten)

Säugetiere

  • alle heimischen Arten mit wenigen Ausnahmen (z. B. Feldmaus, Hausmaus) *
  • alle Affen und Halbaffen
  • Großkatzen


Vögel

  • alle europäischen Arten
  • Störche und Ibise *
  • Entenvögel *
  • Greifvögel *
  • Fasanenartige und Pfauen *
  • alle Papageienvögel mit Ausnahme von z. B. Wellensittichen, Nymphensittichen, Halsbandsittichen *
    (Hinweis: Die Zucht von Papageien bedarf einer Zuchterlaubnis)
  • alle Eulenvögel

Nicht meldepflichtig sind z. B. Kanarienvögel, Reisfinken, Zebrafinken.

Reptilien und Amphibien

  • alle europäischen Arten
  • alle Landschildkröten
  • Wasserschildkröten * (Ausnahme: Rotwangen-Schmuckschildkröte)
  • alle Chamäleons
  • alle Riesenschlangen
  • Giftschlangen *
  • Geckos, Dornschwänze, Bartagamen, Leguane *, alle Warane
  • Salamander und Molche *
  • eigentliche Frösche (Gattung Rana) und Baumsteigerfrösche


Fische *

Skorpione *

Vogelspinnen *

Die vorstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll dem Tierfreund und dem Fachhandel eine Hilfe sein, sich mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Aschaffenburg. Verstöße gegen das Artenschutzrecht können - außer mit der Beschlagnahme des Tieres - mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweis:
Für alle gefährlichen Tierarten ist eine Haltungserlaubnis durch die Gemeinde erforderlich! Als gefährliche Tierarten gelten z. B. Riesenschlangen, alle Giftschlangen, Vogelspinnen, Skorpione.

 

* Im Einzelfall beim Landratsamt Aschaffenburg nachfragen

Kontakte

Naturschutz
Telefon: 06021/394-7120
Telefax: 06021/394-905
Naturschutz@Lra-ab.bayern.de

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Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

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Hier können Sie die Möglichkeit alle Entsorgungstermine für Ihre Gemeinde anzusehen und für Ihren Ortsteil als individuelles Kalenderblatt auszudrucken.

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