Staatliches Abfallrecht

Das Landratsamt Aschaffenburg ist als untere Abfallrechtsbehörde für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetz und der weiteren Vorschriften zuständig. Zu diesen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Entgegennahme der Anzeige einer Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von Abfällen (§ 53 KrWG)
  • Erteilung der Erlaubnis für eine Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG)
  • Entgegennahme der Anzeige einer gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung (§ 18 KrWG)
  • Entgegennahme und Überprüfung der Genehmigungskonformität von Entsorgungsfachbetriebszertifikaten
  • Überwachung der Einhaltung der Nachweis- und Registerpflichten bei gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
  • Erteilung und Änderungen von Abfallerzeugernummern
  • Bearbeitung von Anfragen zur Einstufung von Abfällen
  • Prüfung von Abfallentsorgungsmaßnahmen
  • Abfallrechtliche Betriebsprüfungen (Abfallerzeuger, Entsorger)
  • Amtshandlungen bei illegalen Abfallablagerungen

Kontakte

Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-7160
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Staatliches Abfallrecht

Mehrwegangebote

Seit 1. Jan. 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes - VerpackG).

Mehrwegangebotspflicht

Illegale Sammlungen

Was Sie über Flyer von Firmen, die Sammlungen von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigen wissen sollten.

gemeinnützige/gewerbliche Sammlungen