Erdwärmesonden

Die Errichtung und der Betrieb einer Erdwärmesondenanlage bedarf als Gewässerbenutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Für das Einbringen von Stoffen (hier: Erdwärmesondenanlage) in das oberflächennahe, nicht gespannte Grundwasser für thermische Nutzungen bis einschl. 50 kJ/s (entspricht etwa 3 Wohneinheiten) ist eine "Erlaubnis mit Zulassungsfiktion" nach Art. 70 BayWG zu erteilen.

Mit dem Erlaubnisantrag ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) vorzulegen. Nach Prüfung der Voraussetzungen des Art. 70 BayWG wird ein schriftlicher Erlaubnisbescheid ergehen.

Die Erlaubnis nach Art. 70 BayWG ergeht unbeschadet Rechte Dritter.

In festgesetzten Wasserschutzgebieten können Erdwärmesondenanlagen mit Tiefbohrungen nicht vorgenommen werden. Auch darf die Basis des obersten Grundwasserleiters nicht durchstoßen werden.

Der „Antrag zum Betrieb einer Erdwärmesonde“ ist unter dem Link „Formulare“ erhältlich und ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen in dreifacher Ausfertigung dem Landratsamt Aschaffenburg, SG 82 „Wasser- und Bodenschutz“ Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg vorzulegen.

Bei Anträgen sind Angaben zur Geologie in Form einer Prognose über die zu erwartenden Schichtenfolge (mit Meterangaben) und die Grundwasserverhältnisse vorzulegen. Diese wird in der Regel die Bohrfirma machen können. Ggf. ist ein Geologe bzw. ein geologisches Fachbüro einzuschalten.

Bei größeren Erdwärmesondenanlagen mit einer Leistung von mehr als 50 kJ/s werden die Antragsunterlagen vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg begutachtet, so dass der privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft hier nicht zum Einsatz kommt. In diesen Fällen wird ein "normales" Erlaubnisverfahren durchgeführt. Sobald die Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden vorliegen, wird ein schriftlicher Erlaubnisbescheid ergehen.

 

Weiterführende Links:

Energie-Atlas Bayern

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Förderung von effizienten Wärmepumpen im Rahmen eines Marktanreizprogramms.)

Kontakte

Wasserrecht
Telefon: 06021-394-7212
Telefax: 06021-394-920
Wasser-und-Bodenschutz@Lra-ab.bayern.de

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Wasser- und Bodenschutz

Weiterführende Links

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Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Landesamt Umwelt

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