Wasserrecht

Der Gewässerschutz ist in Bayern hauptsächlich auf zwei Behörden verteilt.

Für den rechtlichen Vollzug sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.

Die technische Beratung und Begutachtung wird für bestimmte Teilbereiche durch die „Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft“ der Landratsämter wahrgenommen. Diese Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft ist u. a. für die Begutachtung von privaten Einzelbauvorhaben in Gewässernähe, für Kleinkläranlagen und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zuständig. Die Übertragung dieser einfacheren Begutachtungen auf das Landratsamt ermöglicht eine schnellere Bearbeitung insbesondere von Bauanträgen.

Die größeren Vorhaben (z.B. Gewässerausbauten, Hochwasserfreilegungen, Begutachtung von Wasserschutzgebieten, kommunale und gewerbliche Trinkwasser- und Abwasseranlagen, Bewertung wasserwirtschaftlicher Fragen als Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Bauleitplanungen) werden dagegen weiterhin vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg bearbeitet.

Auf den folgenden Unterseiten finden Sie grundlegende Informationen zum Thema „Wasserrecht“ (soweit die Zuständigkeit des Landratsamtes Aschaffenburg gegeben ist).

Kontakte

Wasserrecht
Telefon: 06021-394-7212
Telefax: 06021-394-920
Wasser-und-Bodenschutz@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Wasser- und Bodenschutz

weiterführende Links

rechtliche Informationen:

Landesamt für Umwelt

technische Informationen:

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Landesamt Umwelt

Hier gelangen Sie zum Bereich Hochwasser und Wasserschutzgebiete des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.

Hochwasser

LfU-Hochwasser

Wasserschutzgebiete

LfU-Wasserschutzgebiete